Satte 155 Mio. € Bußgeld sollen Agrargroßhändler an das Bundeskartellamt zahlen, um das Verfahren zu Preisabsprachen bei Pflanzenschutzmitteln zu beenden:
Die ZG Raiffeisen in Karlsruhe hat Einspruch eingelegt. Die Summe werde die Stabilität des Unternehmens zwar in keiner Weise gefährden, sagt Ulrike Mayerhofer, Leiterin Unternehmenskommunikation, zu Südplus. Man vertrete aber eine andere Rechtsauffassung als das Kartellamt, das aus gemeinsam erstellten Preislisten („Grüne Liste“ – d. Red.) ein wettbewerbswidriges Verhalten ableite. Tatsächlich hätten die Landwirte die bis 2014 in der Liste enthaltenen Preise nie gezahlt; man habe auf deren Basis individuelle Rabatte nach unten verhandelt. „Insofern hat kein Eingriff in den Wettbewerb stattgefunden“, so Mayerhofer.
Die BayWa AG sieht das ähnlich. Die Münchener haben das höchste Bußgeld aufgebrummt bekommen: 68,6 Mio €. Den Betrag habe man bereits überwiesen, so eine Sprecherin zu Südplus. Und zwar – anders als Ende Dezember in einer ad-hoc-Mitteilung angedeutet – ohne weitere Reduzierung.
Gute Chancen auf Schadenersatz für einzelne Landwirte sieht Anwalt Dr. Hannes Kern, Kanzlei „wuertenberger“, Stuttgart. Er kenne das alte Argument, dass aufgrund einer Preisliste kein Schaden entstanden sei. Dennoch könne man „gewisse Auswirkungen ggf. an der Entwicklung der Nettoverkaufspreise ablesen“. Im Detail müsse dies nun eine ökonometrische Analyse klären. Es gebe Klagemodelle, bei denen Landwirte keinerlei Kostenrisiko tragen. Voraussetzung sei, dass man Pflanzenschutzmittelkäufe in den betreffenden Jahren dokumentiert hat.
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Satte 155 Mio. € Bußgeld sollen Agrargroßhändler an das Bundeskartellamt zahlen, um das Verfahren zu Preisabsprachen bei Pflanzenschutzmitteln zu beenden:
Die ZG Raiffeisen in Karlsruhe hat Einspruch eingelegt. Die Summe werde die Stabilität des Unternehmens zwar in keiner Weise gefährden, sagt Ulrike Mayerhofer, Leiterin Unternehmenskommunikation, zu Südplus. Man vertrete aber eine andere Rechtsauffassung als das Kartellamt, das aus gemeinsam erstellten Preislisten („Grüne Liste“ – d. Red.) ein wettbewerbswidriges Verhalten ableite. Tatsächlich hätten die Landwirte die bis 2014 in der Liste enthaltenen Preise nie gezahlt; man habe auf deren Basis individuelle Rabatte nach unten verhandelt. „Insofern hat kein Eingriff in den Wettbewerb stattgefunden“, so Mayerhofer.
Die BayWa AG sieht das ähnlich. Die Münchener haben das höchste Bußgeld aufgebrummt bekommen: 68,6 Mio €. Den Betrag habe man bereits überwiesen, so eine Sprecherin zu Südplus. Und zwar – anders als Ende Dezember in einer ad-hoc-Mitteilung angedeutet – ohne weitere Reduzierung.
Gute Chancen auf Schadenersatz für einzelne Landwirte sieht Anwalt Dr. Hannes Kern, Kanzlei „wuertenberger“, Stuttgart. Er kenne das alte Argument, dass aufgrund einer Preisliste kein Schaden entstanden sei. Dennoch könne man „gewisse Auswirkungen ggf. an der Entwicklung der Nettoverkaufspreise ablesen“. Im Detail müsse dies nun eine ökonometrische Analyse klären. Es gebe Klagemodelle, bei denen Landwirte keinerlei Kostenrisiko tragen. Voraussetzung sei, dass man Pflanzenschutzmittelkäufe in den betreffenden Jahren dokumentiert hat.