Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

Obst- und Weinbau

Bayern: Förderung von Mehrgefahrenversicherungen ab Januar beantragbar

Frost, Sturm oder Starkregen – bayerische Obstbauern und Winzer, die sich dagegen per Mehrgefahrenversicherung absichern wollen, können dafür ab 01. Januar Fördergelder beantragen.

Lesezeit: 2 Minuten

Einer Mitteilung des bayerischen Landwirtschaftsministeriums zufolge können bayerische Obstbauern und Winzer nun einen Antrag auf die staatliche Förderung ihrer Mehrgefahrenversicherung stellen. Laut Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber läuft die Antragsfrist von 1. Januar bis einschließlich 1. März 2022. „Die vergangenen Jahre mit ihren Wetterkapriolen haben uns eindrucksvoll vor Augen geführt, wie schnell die Ernte in Gefahr geraten kann. Deshalb hoffe ich sehr, dass sich unsere bayerischen Obstbauern und Winzer wieder möglichst breit am Förderprogramm beteiligen“, erklärte die Ministerin dazu.

Bis zu 50 % Zuschuss zur Mehrgefahrenversicherung

Das Wichtigste zum Thema Süd extra freitags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Das „Bayerische Sonderprogramm für Versicherungsprämienzuschüsse Obst- und Weinbau“ (BayVOW), das zu Beginn des Jahres als Pilotprojekt gestartet war, bezuschusst die Prämien für Ertragsversicherungen mit bis zu 50 %. Die Nachfrage im ersten Jahr war Kaniber zufolge groß: 450 Anträge auf Förderung der Mehrgefahrenversicherung wurden eingereicht. Damit wurden rund 3.000 Hektar versichert, also jeder vierte Hektar im Obst- und Weinbau. „Vor wenigen Tagen wurden fast alle dieser förderfähigen Anträge ausbezahlt. Mit rund 860.000 Euro haben wir die Risikovorsorge dieser Betriebe gestärkt. Viele haben schon heuer davon profitiert und ihre erlittenen Schäden ersetzt bekommen“, so die Ministerin.

Für die Anträge zum Sonderprogramm ist eine Betriebsnummer notwendig. Das Förderverfahren wird vollständig digital abgewickelt. Der Link zur Antragstellung sowie weitergehende Informationen sind ab Anfang Januar im Förderwegweiser des Ministeriums unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser abrufbar.

Mehr zu dem Thema

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.