Frau Ministerin, viele Landwirte sind enttäuscht vom Entwurf des Ergänzungsgesetzes, das die Fehler des Volksbegehrens ausmerzen soll. Der Bauernverband kritisiert z. B. das Genehmigungsverfahren für Ausnahmen vom Walzverbot auf Grünland nach dem 15. März als viel zu bürokratisch.
Kaniber: Hinter dem Walzverbot steckt der Gedanke, die Bodenbrüter zu schützen. Deshalb kann dieses Verbot z. B. in Vogelschutzgebieten nicht gelockert werden. Andere Flächen in Bayern wollen wir aber unbürokratisch behandeln. Alle sieben Bezirksregierungen sollen rechtzeitig festlegen können, in welchen Gebieten der Verbotstermin verschoben wird.
Damit das nicht jeder Betrieb einzeln machen muss, sorgen wir dafür, dass die Regierungen großräumige Allgemeinverfügungen aussprechen können. Das wäre das Einfachste und Unbürokratischste. Es darf nicht sein, dass jeder Landwirt ins Landwirtschaftsamt rennt und wegen einer Einzelgenehmigung nachfragt.
Zudem wird es beim Walzverbot auch Ausnahmen bei der Beseitigung von Unwetter-, Wild- und Weideschäden geben. Ich finde es schade, wenn man jetzt schon darüber spricht, es wird bürokratisch. Ich bitte einfach um ein bisschen Vertrauen, dass wir das ordentlich hinbringen.
Laut Gesetz dürfen bayerische Bauern auf Grünland ab 2022 nicht mehr flächenhaft Pflanzenschutzmittel einsetzen. Haben Landwirte noch Alternativen in Fällen, wo dies fachlich noch nötig wäre?
Kaniber: Absolut, das muss auch sein. In den meisten Fällen muss auf Grünland kein flächiger Pflanzenschutz ausgeführt werden. Es gibt aber immer wieder auch giftige oder problematische Pflanzen, die sich ausbreiten. Dann muss man natürlich Eingriffsmöglichkeiten haben. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Bauern zuvor fachlich beraten lassen und eine entsprechende Genehmigung einholen.
Fläche für Biotopverbund erhöht
Auf Kritik stößt auch, dass Sie die Zielgröße für den Biotopverbund entgegen den Vorgaben des Volksbegehrens und des Runden Tisches von 13 auf 15 % erhöht haben. Laut Bauernverband wären das weitere 70 000 ha landwirtschaftliche Fläche, die aus der Produktion fallen.
Kaniber: Ich kann verstehen, wenn Landwirte das so sehen. Aber es gibt einen Hintergrund. Laut Umweltministerium entspricht der derzeitige Biotopverbund knapp 10 % vom Offenland. Wenn wir Gewässer- und Waldrandstreifen, grüne Oasen usw. hineinrechnen, erreichen wir die 13 % sehr gut. Deshalb haben wir uns gesagt, wenn uns Naturschutz wichtig ist, können wir noch etwas mehr machen.
Das soll aber auf kooperativer Basis mit den Landwirten geschehen, z. B. über das Vertragsnaturschutzprogramm. Es gilt auch bei dieser Regelung die Freiwilligkeit, nicht das Ordnungsrecht, und die Vorgabe gilt nicht für den Einzelbetrieb.
Übrigens: Der schwerwiegendste Flächenentzug passiert nicht im Rahmen des Umwelt- und Naturschutzes, den ich über ein freiwilliges Programm entlohnt bekomme. Der extreme Flächenentzug ist verursacht durch Gewerbe, Industrie und Wohnbebauung.
Das Ergänzungsgesetz ist bei den Vorgaben zum Flächenfraß aber sehr weich. Ein klare Zielvorgabe fehlt.
Kaniber: Bloß weil das jetzt in diesem einen Gesetz noch nicht drin ist, heißt das nicht, dass wir uns nicht darum kümmern. Wirtschaftsminister Aiwanger hat zum Beispiel im März ein Symposium zum Thema Flächenverbrauch abgehalten. Wir arbeiten da mit Hochdruck dran und ich bin mir sicher, dass Hubert Aiwanger entsprechende Lösungen bringt.
Einschränkungen für Streuobstwiesen
Ein weiterer Streitpunkt des Volksbegehrens sind die Streuobstwiesen. Wie definiert das Gesetz Streuobstwiesen und welche Einschränkungen hat deren Einstufung als Biotop zur Folge?
Kaniber: Die klare Definition, was eine extensive Streuobstwiese ist, wird das Umweltministerium vornehmen. Festgeschrieben ist die Mindestgröße von 2 500 m2. Das ist eigentlich keine große Fläche. Das heißt, dass auch schon kleinere Obstbaumbestände, die nicht an einen Hof angrenzen, als Biotop definiert werden könnten. Am Runden Tisch war man sich einig, dass man auch künftig bestimmte Pflegemaßnahmen machen darf und soll, um den Streuobstbestand zu erhalten. Dasselbe gilt für den Pflanzenschutz. Wenn bestimmte „Schad-Tierchen“, wie die Kirschessigfliege, ihr Unwesen treiben, dann muss Pflanzenschutz erlaubt sein.
Der dritte Punkt ist der Eingriff ins Eigentumsrecht. Auch da haben uns die Initiatoren Recht gegeben. Wenn es um Zubauten oder Anbauten im Zuge der Privilegierung geht, dann darf dieser Streuobstbestand beseitigt werden, er muss aber an einer anderen Stelle wieder gepflanzt werden.
Auch arten- und strukturreiches Dauergrünland soll als Biotop eingestuft werden. Was verstehen Sie darunter und welche Konsequenzen hat das für die Bewirtschaftung dieser Flächen?
Kaniber: Es geht hier nicht um alle artenreichen Dauergrünlandflächen, sondern um ca. 20 000 ha, die genau beschrieben sind: Es handelt sich um magere Flachlandmähwiesen, Bergmähwiesen und um Brenndolden-Auenwiesen, die FFH-Lebensraumtypen beschreiben und bisher noch nicht als Biotop geschützt sind. Hier bleiben wir im bereits abgegrenzten FFH-Gebiet und es wird Förder- und Instandsetzungsmöglichkeiten geben.
Festlegung von Gewässerrandstreifen
Heftige Einschnitte für die Landwirte bringt die Regelung, dass sie 5 m breite Streifen neben Gewässern nicht mehr bewirtschaften dürfen. Welche Gewässer meint das Gesetz?
Kaniber: Es geht um Gewässer erster, zweiter und dritter Ordnung. Dritter Ordnung dann, wenn ständige Wasserführung gegeben ist. Auch da warten wir auf eine genaue Kulisse des Umweltministeriums, weil dies die Wasserwirtschaft betrifft. Zur Kritik an den Gewässerrandstreifen möchte ich anmerken, dass alle anderen Bundesländer dazu gesetzliche Vorgaben haben, wir dagegen bisher auf Freiwilligkeit gesetzt haben.
In unserem bisherigen freiwilligen Förderprogramm „Anlage von Gewässerrandstreifen“ haben wir bisher erst 5 700 ha drin. Wir haben in Bayern aber ein Potenzial von rund 20 000 ha Gewässerrandstreifen entlang von Ackerflächen. Die Freiwilligkeit hat in diesem Fall also nicht schnell genug den erwünschten Flächenumfang erbracht.
Wichtig ist zudem: Wir können auch hier künftig einen Teil – zwar nicht mehr so viel wie bisher – mit Geld ausgleichen. Die Wasserrahmenrichtlinie und das Wasserhaushaltsgesetz machen es möglich, in ausgewiesenen Maßnahmengebieten für gebietsbezogene Benachteiligungen bis zu 200 € pro Hektar zu bezahlen. Bisher waren es 920 € pro Hektar.
Wir wollen daher Möglichkeiten für die Landwirte schaffen, Fördermittel über andere Maßnahmen beantragen zu können und planen neue Maßnahmen im Rahmen des KULAP, z. B. grüne Bänder und Inseln oder Waldrandstreifen. Die neuen Maßnahmen werden gerade fachlich ausgearbeitet und müssen dann bei der EU-Kommission genehmigt werden, sodass wir sie dann hoffentlich im nächsten Jahr bereits anbieten können.
Chemischen Pflanzenschutz reduzieren
Ihr ergänzender Regierungsantrag zum Volksbegehren enthält auch die Vorgabe, den chemischen Pflanzenschutz bis 2028 zu halbieren? Was haben Sie konkret vor?
Kaniber: Es geht mir hier um eine gesamtgesellschaftliche Zielvorgabe, nicht um ein Verbot und schon gar nicht um eine einzelbetriebliche Vorgabe. Jede Kommune, jeder private Gartenbesitzer und jeder Landwirt sollte sich Gedanken machen, wie wir den Pflanzenschutzmitteleinsatz reduzieren können. Wie uns beim Antibiotikaeinsatz die Halbierung gelungen ist, werden wir das auch bei den Pflanzenschutzmitteln schaffen.
Wir sind in Bayern in der Digitalisierung soweit auf dem Weg, dass wir in zehn Jahren mit Hacktechnik, Abflammtechnik usw. viel mehr Möglichkeiten haben werden, Pflanzenschutzmittel einzusparen. Und wir weiten den Ökolandbau aus.
Mir geht es um das Image der Bauern. Ich will diese emotionale Debatte um das Thema Pflanzenschutz positiv begleiten, im Sinne von „wir geben uns alle Mühe, dass wir ordentlich und innovativ arbeiten und gesunde Produkte auf den Teller bringen“.
Haben Sie noch Hoffnung, die Bauern mit dem Volksbegehren versöhnen zu können?
Kaniber: Ich bin zurzeit in ganz Bayern unterwegs und werde das Gespräch mit den Bauern suchen. Das Problem ist: Wir haben bereits jede Menge an rechtlichen Vorgaben, die den Bauern das Leben schwer machen. Wir haben eine neue Düngeverordnung, wir haben eine Verpflichtung zur Reduzierung der Luftschadstoffe und wir haben die anstehende Gemeinsame Agrarpolitik in Europa zu verhandeln. Und als i-Tüpfelchen kam dann auch noch das Volksbegehren ohne Vorgespräche mit den Bauern.
Die bisherigen Veranstaltungen mit den Landwirten zeigen: Wenn wir erklären, dass wir fachliche Mängel im Volksbegehren durch Ergänzungen im Begleitgesetz verbessern und auch die Fördermöglichkeiten weitestgehend erhalten und ausbauen konnten und zudem andere Akteure zu mehr Artenschutz verpflichten, denke ich, schaffen wir es, die Bauern zu befrieden.
von Manfred Hoffie
Walzverbot auf Wiesen!?
Warum diskutieren wir nicht das Hacken auf Ackerflächen bezüglich der Bodenbrüter?
Das meinen unsere Leser
von Gerhard Steffek
Die Polit-Ikone der CSU -
Franz-Josef Strauß hat einmal gesagt: "Was wir hier in diesem Land brauchen, sind mutige Bürger, die die roten Ratten dorthin jagen, wo sie hingehören – in ihre Löcher.“ Zu den roten Ratten zähle ich auch die Grünen. Damit hat er eigentlich seinen Nachfolger eine beständige ... mehr anzeigen Aufgabe mitgegeben, bei der die heutige Politgeneration anscheinend gewaltig scheitert. Nun ja, trifft hier die 3-Generationen-Regel zu? "Der Vater baut's auf, der Sohn erhält's, der Enkel vergeudet's. Haben wir hier keinen anständigen Politiker mehr in den Reihen der CSU der diesen grünen Politclowns ordentlich die Meinung geigt und ihnen zeigt wo der Bartel den Most holt? Allein schon das Walzverbot ist doch ein Witz schlechthin. Aus Gründen des Vogelschutzes!! Ha, daß ich nicht lache. Wenn dies schon ernst genommen werden sollte, dann müßte im Vorfeld aber das Abschleppen und Striegeln der Wiesen verboten werden. Denn in meinem ganzen Berufsleben als Landwirt habe ich meine Wiesen nur einmal gewalzt. Abgeschleppt werden sie aber jedes Jahr! Hier offenbart sich doch schon der entsprechende Schwachsinn dieser Regel. Kann man so etwas ernst nehmen? Kann man so jemanden ernst nehmen, der dies ernst nimmt? Bewirtschaftungsverbot für 5 m bis zum Gewässer! An meinen Wiesen habe ich teilweise zwei Gewässer! Wissen sie was das für mich heißt? 18 % der Bevölkerung haben dieses "Volksbegehren" unterschrieben. 18 % ist das die Mehrheit der Bevölkerung? Noch dazu, wie viel Ahnung haben diese Menschen von dem was sie unterschrieben haben? Aber sie laufen denen nach wie ein dummer Ochs der nicht bemerkt, daß es zum Metzger geht. Hier heißt es: "wer immer nur der Meute folgt, läuft nur den Ärschen nach!" Strauß war wenigstens ein kantiges Etwas und nicht ein rundes Nichts. Wenn aber die heutige CSU-Riege glaubt es allen Recht machen zu müssen, bzw. zu wollen, dann sollten sie sich merken: "Allen Menschen Recht getan, ist eine Kunst die niemand kann." Und wenn doch, dann mutiert dieser zu einem Niemand! Wäre es da nicht doch besser, ein "kantiges Etwas" zu sein? So aber verliert ihr das letzte bißchen Respekt. Ach ja, wenn ihr noch ein bißchen Anstand in der Hose habt, dann sorgt dafür das die Kantinen in den staatlichen Häusern wie Regierung, Ministerien etc. pp. auf "Bioware" umsteigen. Denn wer schon für dieses Volksbegehren ist, der soll dann auch danach handeln. Wer 30 % Biolandwirtschaft haben will, der muß das Zeug dann auch fressen. Koste es was es wolle! Oder hört sich da dann schon wieder der Spaß auf? weniger anzeigen
Das meinen unsere Leser
von Steffen Ehrlich
Liebe Frau Kaniber,
Sie und Ihre CSU haben uns Bauern verkauft, verraten und verarscht. Sie rennen den grünen Wählern nach. Kein Grüner wählt jemals die Union, und wenn diese noch so grün ist! Wie dumm sind Sie eigentlich? So dumm wie die Kirchen! Da wird ein bekennender Atheist Habeck bejubelt und ... mehr anzeigen heroisiert! Das Schwein holt sich den Metzger in den Stall. Die Grünen stehen für ihre Politik. Da weiß jeder wie er dran ist. Wofür stehen Sie und Ihre Union oder die SPD? Das weiß niemand, deswegen stürzen Sie immer weiter ab. Sie verlieren die Stammwähler, weil sie deren Werte nicht mehr vertreten und blind agieren. Versuchen Sie nicht weiter, uns das Versöhnungsgesetz als Erfolg für die Landwirtschaft zu verkaufen. Wenn in einem Paket Scheiße drin ist, dann ist welche drin. Ganz egal wie schön das Geschenkpapier und die Schleifchen außenrum sind. Es stinkt schon vor dem Öffnen. Und mit Ihrem Gesetz ist das ebenso. Aber machen Sie weiter so, rennen Sie den 20 % Grünen-Wählern hinterher. Die restlichen 80 % sind genauso egal, wie die 85 % der bayerischen Nicht-Ökobauern. weniger anzeigen
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von Anton Obermeier
Was soll das?
Nach verraten und verkaufen sollen wir uns jetzt auch noch verarschen lassen?
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von Erwin Schmidbauer
Kaum vorstellbar
Söder selbst hat doch die Intention des runden Tisches verraten und sich damit als Polit-Geisterfahrer geoutet. Soll nun irgendwer noch Vertrauen in einen solchen Scharlatan haben? Kaniber kann persönlich so glaubwürdig sein, wie sie will, aber den Glaubwürdigskeits-Problem-Söder als ... mehr anzeigen Chef kann sie nicht ausbügeln. weniger anzeigen
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von Harald Finzel
Mehr Auflagen kosten mehr Geld. Interessiert das irgend jemanden?!?
Ich warte immer noch auf die Kalkulation des Bayerischen Bauernverbands, wie teuer die Umsetzung des Volksbegehrens wird. Und auf die Forderung an die Politik, verbindlich (!) diese zusätzlich benötigten Gelder zuzusagen (ohne diese Gelder den Bauern an anderer Stelle wieder weg zu ... mehr anzeigen nehmen). Jede Gesetzesverabschiedung ohne eine derartige Zusage ist ein weiterer Bruch der Regierungsparteien mit der Landwirtschaft! weniger anzeigen
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von Wilhelm Grimm
Wer einmal lügt,
dem glaubt man nicht, auch wenn er 1000 mal die Wahrheit spricht.
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von Willy Toft
Entscheidend ist doch, ob die Bauern das Versprechen der Regierung ernst nehmen!
Da ist schon viel Porzellan zerschlagen worden, ob die Regierung es noch kitten kann?
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von Wilhelm Grimm
Hinbringen oder umbringen ?
Hinbringen können wir vergessen !
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