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topplus Leserfrage

Welcher Führerschein bei zu hohem zulässigen Gesamtgewicht?

Reicht der T-Führerschein bei gewerblichen Fahren, wenn wir das Gesamtgewicht des Trecker von 9 auf 7,5 t herabsetzen lassen? Heinz Haarlammert, Polizeihauptkommissar a.D., gibt Antwort.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage: Unser lof Schlepper hat ein zulässiges Gesamtgewicht (zGG) von 9000 kg ausgewiesen. Bei gewerblichen Fahrten reicht der T-Führerschein nicht. Muss ich in diesem Fall einen anderen Führerschein vorlegen? Reicht der T-Führerschein, wenn wir das Gesamtgewicht auf 7500 kg herabsetzen lassen?

Antwort: Für lof Fahrten reicht der T-Führerschein unabhängig vom zGG. Die T-Führerscheinklasse bezieht sich auf Zugmaschinen, die jeweils nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Gemeint sind hier beispielsweise Arbeiten in Landwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Fischerei. Dazu gehören aber auch Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege und Winterdienst.

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Bei gewerbliche Fahrten, z.B. Erdarbeiten für Baustellen oder Ähnliches, verliert die T-Führerscheinklasse ihre Gültigkeit. Fahren Sie mit dem T-Führerschein gewerblich, fahren Sie ohne Fahrerlaubnis. Das ist eine Straftat. Ein Bußgeld und Punkte im Flensburger Zentralregister werden fällig. Bei einer Zugmaschine mit mehr als 7500 kg zGG brauchen Sie bei gewerblichen Fahrten die Führerscheinklasse C und mit Anhänger die Führerscheinklasse CE.

Reduzieren Sie die Zugmaschine auf 7500 kg zGG, reicht die Führerscheinklasse C1. Mit der Klasse C1E wäre auch ein Gespann mit insgesamt 12000 kg möglich, sodass Sie einen Anhänger mit einer Gesamtmasse von 4500 kg mitführen dürften.

Haben Sie mit dem alten Führerschein der Klasse 3 die beschränkte CE-Klasse beantragt, dürfen Sie ein Gespann mit mehr als 12000 kg Gesamtmasse fahren. Allerdings darf der Anhänger dann nur einachsig bzw. zweiachsig sein, wenn die Achsen nicht mehr als 1 m Abstand haben. Das Zugfahrzeug darf dabei höchstens ein zGG von 7500 kg haben und ab dem 50. Lebensjahr brauchen Sie eine Gesundheitsprüfung. Ob Sie die beschränkte CE-Klasse besitzen, erkennen Sie im Führerschein in der Spalte CE. Dort ist in Spalte 12 „79 (C1E>12000 kg, L<3)“ vermerkt.

Heinz Haarlammert, Polizeihauptkommissar a.D., Ladbergen

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