Die über das Insektenschutzgesetz veränderte Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ist in Kraft getreten. Damit gelten ab dem 8. September 2021 die dort getroffenen Einschränkungen für den Einsatz
- von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten und
- von Glyphosat für den gesamten Ackerbau.
Hinzu kommen Vorgaben zu Gewässerrandstreifen, die sich jedoch innerhalb der Bundesländer unterscheiden können.
Vor der Verabschiedung der Insektenschutzregeln hatten sich Bund und Länder auf Ausgleichszahlungen für betroffene Betriebe in den Schutzgebieten geeinigt. Für den dafür geschaffenen „Erschwernisausgleich Pflanzenschutz“ sind vom Bundeslandwirtschaftsministerium ab 2022 rund 65 Mio.€ zugesagt, die die Bundesländer kofinanzieren müssen. Über die dafür notwendigen Fördergrundsätze müssen sich Bund und Ländern jedoch noch abstimmen. Insgesamt wollen sie über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) 250 Mio.€ für den Insektenschutz ausschütten. Da noch nicht fest steht, wie der Erschwernisausgleich gestaltet werden soll, mahnt der Bauernverband sie zur Eile.
Allerdings befürchten viele Landwirte, dass der Ausgleich nur die Produktionseinbußen berücksichtigt. Wie aber ein möglicher Wertverlust der betroffenen Flächen in den Schutzgebieten zu bewerten ist, bleibt unklar. Viele betroffene Landwirte werden dies juristisch prüfen lassen. Welche Regeln Sie genau beachten müssen, finden Sie online unter: www.topagrar.com/pflanzenschutzregeln2021