Noch vor dem Beschluss des Bundesrates am Freitag zur Verschärfung der Düngeverordnung, wie von der EU-Kommission gefordert, kündigte EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen in einem Brief an die deutschen Länder-Agrarminister Hauk, Heinen-Essser, Kaniber und Otte-Kinast sowie an deutsche CDU/CSU-Europaabgeordnete im Agrarausschuss eine neunmonatige Übergangsfrist bis 1.1.2021 an.
„Angesichts der Erheblichkeit der Änderungen und im Lichte der außergewöhnlichen Umstände im Zusammenhang mit dem Coronavirus, sehen die Dienststellen der Kommission es als angemessen an, dass die Düngeverordnung eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2021 einführt, um den Ländern zu ermöglichen, ihre gegenwärtigen Systeme dahingehend zu ändern, dass sie die roten Zonen im Einklang mit den neuen Regeln ausweisen und managen können“, schrieb von der Leyen in ihrem Brief, der auch an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages Connemann, Gerig und Stegemann gerichtet war.
Nun kommt es auf die Umsetzung der Düngeverordnung an
Die EU-Kommission hatte die Annahme der geänderten Düngeverordnung im Deutschen Bundesrat am Freitag begrüßt. Nun komme es auf die Umsetzung an, bekräftigte eine Kommissionsprecherin in Brüssel.
Dass die Vorgaben zu den sogenannten roten Gebieten im Rahmen der Düngeverordnung nun nach einer verlängerten Übergangfrist zum 1. Januar 2021 greifen sollen, sei mit Blick auf die außerordentlichen Umstände durch die Coronakrise angemessen.
Im Ergebnis müssten jedoch die gemeinsamen EU-Regeln Anwendung finden und die von den EU gemeinsam beschlossenen Umweltstandards auch von allen EU-Mitgliedstaaten eingehalten würden.
Die Kommission werde die Bundesrats-Beschlüsse genau analysieren, kündigte die Kommissionssprecherin an. Die Düngeverordnung sei ein wesentliches Element der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in Deutschland. Diese hätten die EU-Staaten im Jahr 1991 mit dem Ziel beschlossen, die Wasserqualität in Europa zu verbessern, indem die Verunreinigung von Grund- und Oberflächenwasser durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verhindert und der Einsatz beispielhafter landwirtschaftlicher Verfahren gefördert werde.
Länder müssen Gewässerqualität in landwirtschaftlichen Regionen überwachen
Alle EU-Länder müssten ihre Gewässer überwachen und jene bestimmen, die durch Verschmutzung bedroht seien. Des Weiteren müssten sie Aktionsprogramme aufstellen, um Nitrat-Verunreinigungen zu verhindern und zu verringern. Dies war in Deutschland lange Zeit unterblieben.
EuGH-Urteil bestätigte Deutschlands Verstoß beim Schutz des Grundwassers bereits 2018
Der Europäische Gerichtshof hatte daher im Jahr 2018 einer Klage der Europäischen Kommission stattgegeben und festgestellt, dass Deutschland gegen seine Verpflichtungen zum Schutz des Grundwassers im Rahmen der Nitratrichtlinie verstoßen hat.