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Rote Gebiete

Bauern in MV sehen sich durch Landes-DüngeVO gegenüber Berufskollegen benachteiligt

13 % der Fläche in Mecklenburg-Vorpommern ist als nitratbelastetes rotes Gebiet ausgewiesen, prangert der Bauernverband an. Die Düngereduzierung werde gravierende Einkommensverluste bringen.

Lesezeit: 2 Minuten

Am heutigen Dienstag will das Landeskabinett von Mecklenburg-Vorpommern die neue Düngelandesverordnung beschließen. Bauern dort warnen jedoch, das die Verordnung sie gegenüber Berufskollegen in anderen Bundesländern deutlich benachteiligen würde.

Auf rund 170.000 ha, das sind etwa 13 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen, dürfen sie dann nur noch 80 % des erforderlichen Düngers ausbringen. Das habe erhebliche Ernte- und somit auch Einkommensverluste zur Folge.

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„Wir sind von der neuen Modellierung sehr enttäuscht und erwarten dringend, dass nachgebessert wird“, bringt es Landesbauernpräsident Detlef Kurreck auf den Punkt. „Denn mit Inkrafttreten der neuen Regelungen zählen die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern deutschlandweit zu den Verlierern der neuen Düngeverordnung. Das können wir nicht akzeptieren.“ Lediglich die Landwirte in Sachsen hätten mit 14,5 % der Ackerflächen in den „roten Gebieten“ im Vergleich der fünf neuen Bundesländer mit ähnlich schlechten Voraussetzungen zu kämpfen, sagte er.

Forderungen der Landwirte

Bauernverband MV und „Land schafft Verbindung - MV“ (LSV-MV) haben sich deshalb am Montag mit drei Forderungen an die Landespolitik gewandt. Als erstes fordern sie die Festschreibung einer Evaluierung des Messstellennetzes im Land bis zum 30. Juni 2021. Danach sollen nur hydrogeologisch repräsentative Messstellen in ausreichender Anzahl für die Neuausweisung der „roten Gebiete“ genutzt werden.

Außerdem verlangen sie die jährliche Überprüfung der Gebietskulisse. Ergeben die gewonnenen Daten, dass die Auflagen zur Stickstoff-Düngung nicht mehr erforderlich sind, müssen die Flächen aus den „roten Gebieten“ herausgenommen werden.



Darüber hinaus müssten einzelbetriebliche Ausnahmen von zusätzlichen Auflagen in „roten Gebieten“ fixiert werden, heißt es weiter. „Wenn der Landwirt anhand von Bilanzsalden, Düngebedarfsermittlung und Düngedokumentation sowie Stoffstrombilanz belegt, dass er gewässerschonend wirtschaftet, darf er nicht mit Einschränkungen konfrontiert werden“, formuliert Kurreck die zweite Forderung. Das gelte insbesondere, wenn der betriebliche Stickstoff-Saldo geringer als der tolerierbare Saldo sei.

„Eine ganze Reihe von Betrieben haben erst nach der Herbstaussaat erfahren, dass sie in roten Gebieten wirtschaften“, macht Toni Reincke von LSV-MV auf ein weiteres Problem aufmerksam. „Für diese Betriebe muss es für die Düngung Sonderregelungen bis zur nächsten Ernte geben. Sonst ist es wieder einmal der Landwirt, der alleine die Zeche zahlen muss.“

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