Der Verzicht auf eine Beizung und damit den Schutz des Saatgutes ist beim Mais wirtschaftlich aus Forschersicht nicht vertretbar. Wie Benno Voit von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) in Freising und Dr. Jürgen Rath vom Deutschen Maiskomitee (DMK) darlegten, ist ein Verlust von durchschnittlich 40 % der Pflanzen die Folge.
Die Pflanzenbauexperten zogen langjährige Untersuchungsergebnisse zum Einfluss der fungiziden Beizung auf die Keimfähigkeit und Triebkraft heran, um diese These zu untermauern. Die Studien bezögen sich auf mehr als 2 000 gebeizte und ungebeizte Saatgutproben und hätten zwischen 2003 und 2018 stattgefunden.
Hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebenen Keimfähigkeit habe man im Mittel zwischen den mit Thiram und Methiocarb gebeizten und ungebeizten Proben keine Unterschiede festgestellt. In der ungebeizten Variante sei jedoch die Spannweite der nicht keimfähigen Samen deutlich größer ausgefallen.
In einem unter Praxisbedingungen durchgeführten Kalttest beziehungsweise Triebkrafttest in der Erde erreichten die ungebeizten Proben laut DMK im 14-tägigen Triebkrafttest nur 59 % im Mittel, während die gebeizten Proben bei 94 % gelegen hätten. Die Triebkraftuntersuchungen lieferten einen wichtigen Näherungswert für den Feldaufgang und seien somit für die praktische Landwirtschaft relevant.
Die Übertragbarkeit der festgestellten Verluste von durchschnittlich 40 % auf die Praxis belegten Ergebnisse aus Feldversuchen des ökologischen Landbaus. Obwohl den Forschern zufolge hier mit doppelter Aussaatstärke gearbeitet wurde, konnte vielfach die notwendige Bestandsdichte nicht erreicht werden.
Ein oft geäußerter Zusammenhang zwischen dem Tausendkorngewicht und der Keimfähigkeit beziehungsweise Triebkraft bestehe laut den Studien nicht. Eine ökonomische Bewertung des 40-prozentigen Verlustes an Pflanzen, der durch die fehlende Beizung entstehe, jedoch nicht dem Ertragsverlust gleichzusetzen sei, lasse auf einen deutlich negativen Deckungsbeitrag schließen. Unabhängig hiervon ist die Beizung von Saatgut laut Voit und Rath eine sinnvolle Maßnahme im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes. Sie müsse folglich Bestandteil der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz (NAP) der Bundesregierung sein.