Düngeverordnung
Gewässerrandstreifen: Niedersachsen zahlt 715 €/ha Ackerland als Ausgleich
An Gewässern 1. Ordnung muss seit dem 1.7.21 in Niedersachsen ein 10 m breiter Streifen ohne Düngung und Pflanzenschutz bleiben – dafür gibt es nun einen fairen Ausgleich.
Der Niedersächsische Weg macht es möglich: In Niedersachsen erhalten die Landwirte für Gewässerrandstreifen an Gewässern jetzt Ausgleichszahlungen dafür, dass dort der Einsatz und die Lagerung von Pflanzenschutz und Dünger verboten ist (§58 Niedersächsisches...
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