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topplus Düngeverordnung

Gewässerrandstreifen: Niedersachsen zahlt 715 €/ha Ackerland als Ausgleich

An Gewässern 1. Ordnung muss seit dem 1.7.21 in Niedersachsen ein 10 m breiter Streifen ohne Düngung und Pflanzenschutz bleiben – dafür gibt es nun einen fairen Ausgleich.

Lesezeit: 1 Minuten

Der Niedersächsische Weg macht es möglich: In Niedersachsen erhalten die Landwirte für Gewässerrandstreifen an Gewässern jetzt Ausgleichszahlungen dafür, dass dort der Einsatz und die Lagerung von Pflanzenschutz und Dünger verboten ist (§58 Niedersächsisches Wassergesetz). Vorgesehen sind folgende Zahlungen – vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU.

Für Gewässer erster Ordnung wie Weser, Ems, Elbe oder Leine ist das Antragsverfahren seit dem 1.4.2022 geöffnet, bislang gibt es noch keine genaue Frist, wann der Antrag spätestens abgegeben werden kann. Vordrucke finden Sie hier.

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Nächstes Jahr auch Gewässer 2. und 3. Ordnung

Im Kalenderjahr 2023 können dann Ausgleichszahlungen für Gewässer zweiter und dritter Ordnung beantragt werden, das gesetzliche Spritz- und Düngeverbot gilt dort ab dem 1.7.2022. Wie die Gewässer auf Ihrem Betrieb einzuordnen sind, lässt sich hier einsehen.

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