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topplus Pflanzenschutz-Tipps 28.2.2024

Ungräser in Raps und Getreide jetzt ausschalten

Pflanzenschutz-Empfehlungen vom 28. Februar: Glyphosat richtig einsetzen | Herbizideinsatz in Getreide und Raps | Gelbschalen im Raps

Lesezeit: 16 Minuten

In Zusammenarbeit mit proPlant und der Landwirtschaftskammer NRW.

Aktuelle Situation

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Das Wetter in Deutschland bleibt abwechslungsreich. Generell soll es aber trockener und wärmer werden. Regional steigen die Chancen auf sonnige Abschnitte bei Höchsttemperaturen von 10 bis 16 °C. Klart es nachts auf, kann es zu leichtem Frost kommen.

Glyphosateinsatz im Frühjahr 2024

Die Saat von Sommerungen steht vor der Tür. Wer diese in Mulch- oder Direktsaat bestellt, kann auch in diesem Frühjahr unter bestimmten Bedingungen Glyphosat einsetzen, um Altunkräuter oder nicht abgestorbene Zwischenfrüchte zu beseitigen.

Voraussetzung bleibt jedoch, dass andere Maßnahmen, wie z.B. eine mechanische Unkrautkontrolle, nicht möglich oder nicht zumutbar sind.

Ende 2023 wurde die Zulassung von Glyphosat auf europäischer Ebene um weitere zehn Jahre bis Dezember 2033 verlängert. In der aktuellen Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PSAnwVo) ist ein vollständiges Einsatzverbot von Glyphosat in Deutschland ab dem 01.01.2024 festgeschrieben. Dieses ist nicht mit EU-Recht vereinbar, sodass die nationale Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung angepasst werden muss.

Als eine Art „Übergangslösung“, die Klarheit bis zur Veröffentlichung der endgültigen Anpassung der PSAnwVo durch das BMEL schaffen soll, wurde am 15. Dezember 2023 eine Eilverordnung veröffentlicht, durch die das vollständige Anwendungsverbot von Glyphosat ab dem 01.01.2024 ausgesetzt wird. Damit kann der Wirkstoff in Deutschland bis zum 30.06.2024 weiter eingesetzt werden. Bis dahin gelten die seit dem Jahr 2021 bekannten Auflagen und Anwendungsbestimmungen: 

Diese beinhalten ein generelles Anwendungsverbot von Glyphosat in/zur:

-       Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, Naturschutzgebieten, Nationalparks, nationale Naturdenkmälern, Naturdenkmälern, gesetzlich geschützten Biotopen, Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten

-       Sikkation

Außerhalb der oben genannten Gebiete (Wasserschutz-, Naturschutzgebiete etc.) ist eine Anwendung bei Mulch- oder Direktsaat als Vorsaatbehandlung gegen alle Unkräuter, ebenso wie gegen Mulch- und Ausfallkulturen möglich (siehe folgende Überischt). Außerhalb von Mulch- und Direktsaat (sprich beim Pflugeinsatz), darf man nur schwer bekämpfbare Unkräuter (z. B. Distel, Ackerwinde, Ampfer, Quecke, Ausfallkartoffeln, Landwasserknöterich) auf Teilflächen behandeln. Empfohlen wird hier eine ausreichende Dokumentation (z. B. über aktuelle Fotos). Flächige Anwendungen vor der Saat gegen nicht perennierende Unkräuter sind bei Pflugeinsatz nicht möglich. Auf erosionsgefährdeten Flächen (KWasser + Wind) ist der Einsatz von Glyphosat-haltigen Produkten vor der Saat zur Bekämpfung aller Unkräuter und zur Beseitigung von Mulch- und Ausfallkulturen zulässig. Bei allen Pflanzenschutzmaßnahmen sind immer die Gebrauchsanleitung sowie die aktuell gültigen Anwendungsbestimmungen genau zu beachten.

Wichtig - Das ist „neu“: Einige Glyphosat-haltige Produkte haben im Rahmen ihrer Zulassungsverlängerung eine neue Auflage (NT 307-90) erhalten (siehe Übersicht). Diese Auflage betrifft die Anwendung von Glyphosat und gilt ab sofort:

Behandlung von max. 9/10 der Fläche à gilt jeweils für eine zu behandelnde Fläche, nicht für den Betrieb, die unbehandelte Teilfläche ist vorzugsweise als Randstreifen mit Mindestbreiten von 5 m und einem reduzierten Düngereinsatz vorzusehen

90 % Abdriftminderung auf 20 m zur unbehandelten Teilfläche

Passen Sie die Aufwandmengen an die Verunkrautung an:

Die Aufwandmengen hängen von Pflanzenart und Entwicklungsstadium ab. Gegen Klettenlabkraut, Kamille, Vergissmeinnicht, Ackerfuchsschwanz und Quecke sind meist obere Wirkstoffmengen von 1.500 bis 1.800g pro ha nötig. Sofern Ölrettich über den Winter nicht vollständig abgefroren ist, sollte bedacht werden, dass dieser wieder austreiben kann. Gegen kleinere Unkräuter und Ungräser reichen oft 900 bis 1.000 g Wirkstoff aus.

Je nach Wasserqualität (insbesondere bei (sehr) hartem Wasser, ab >14° deutscher Härte) kann ein Zusatz von SSA die Wirkung absichern. Vor allem das Calzium, aber auch andere zwei- und höherwertige Kationen (Mg++, Fe++, Mn++) können sich an Pflanzenschutzmoleküle anlagern und deren Wirkung mindern. Oft liegt der Ursachenschwerpunkt in hohen Kalkgehalten. In vergangenen Versuchen der LWK NRW zeigte sich, dass ein SSA-Zusatz (5 kg je 200 l Wasser) bei Regenwasser die Wirkung um 10 % und bei hartem Wasser um ca. 20 % erhöhen kann. Je nach Wasserhärte können 2 bis 5 kg SSA je 100 l Wasser zugesetzt werden.

Mischreihenfolge: Ca. 2/3 der Wassermenge in die Spritze füllen, dann evtl. Schaumstopp und SSA, dann Glyphosat, dann die restliche Wassermenge.

Mechanische Unkrautbekämpfung:

Wird alternativ z.B. mit einem Flachgrubber gearbeitet, sollten die Flächen ausreichend abgetrocknet sein, um Schmierhorizonte zu vermeiden. Je nach organischem Material sowie Ebene der Fläche sind oft mehrere Überfahrten notwendig. Dann ist es sinnvoll „in Schichten“ zu arbeiten und die Arbeitstiefe von der ersten Maßnahme bis zur nächsten langsam zu steigern. So bleibt eine Gegenscheide erhalten.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Raps: Unkräuter und -gräser jetzt bekämpfen

Die milde Witterung der letzten Wochen hat nicht nur den Raps, sondern auch die Ungräser und Unkräuter wachsen lassen. Behandeln Sie bei Bedarf, sobald die Flächen befahrbar sind.

Sind noch Ungräser wie Ackerfuchsschwanz, Weidelgräser, Trespen oder Ausfallgetreide zu bekämpfen, kann dies mit 2,5 l/ha Focus Ultra + 1 l/ha Dash erfolgen. Auf Problemstandorten mit Ackerfuchsschwanz kann es sinnvoll sein, die Wirkung von Focus Ultra abzusichern, indem sie hH-Wert der Spritzbrühe auf pH 6 absenken. Dies erreiche Sie über Präparate wie pH-fix oder Zitronensäure. Besonders wenn gleichzeitig Bor ausgebracht werden soll (250 g/ha) ist der pH-Wert von Bedeutung. Durch Bor kommt es zu einer Anhebung des pH-Wertes. Zur Bekämpfung von Trespen oder Ausfallgetreide ist u.a. Targa Super mit 1,0 l/ha ausreichend.

Zur Unkrautbekämpfung steht u.a. Korvetto mit 1 l/ha zur Verfügung. Korvetto wirkt gegen Kamille, Klettenlabkraut, Hirtentäschelkraut, Klatschmohn, Kornblume und Storchenschnabel. Mischungen mit Focus Ultra oder Targa Super sind möglich. Ausgeschlossen wird hingegen eine Zumischung von Agil-S oder AHL. Korvetto ist ein starkes “Reinigungsmittel”. Sollten sich noch Herbizidreste in den Filtern (gilt auch für Düsenfilter) befinden, werden diese bei Einsatz von Korvetto gelöst. So kann es zu Schäden im Raps kommen. Focus Ultra, Targa Super und Korvetto können Sie bei leichtem Frost (bis – 3°C), aber auch bei wärmeren Bedingungen einsetzen. Optimal sind Behandlungen zu Beginn des Streckungswachstums vom Raps. Dieser kann die Wirkung dann unterstützen.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Raps: Frühjahrsschädlinge erwachen früher

Schon zwei bis drei sonnige und windstille Tage mit Bodentemperaturen >5°C und Lufttemperaturen >10°C locken die Großen Rapsstängelrüssler und Gefleckten Kohltriebrüssler aus ihren Winterquartieren.

Ein erster Zuflug dieser zwei Frühjahrsschädlinge erfolgte in diesem Jahr in Süddeutschland bereits mit den ersten warmen Tagen am 25. Januar und 3. Februar . Im Rest Deutschlands flogen erste Exemplare oft um den 12. Februar zu (z. B. in Sachsen im Raum Lommatzsch und Leipzig, in Ostthüringen, Niedersachsen, Südhessen, Rheinland). In den Folgetagen, meist um den 15./16. Februar, kam es zu einem schubartigen Anstieg (u.a. im Raum Hannover), sodass Ende der 7. KW/Anfang der 8. KW in etlichen Regionen die Bekämpfungsrichtwerte überschritten wurden. Nur in kälteren Lagen und in Küstenregionen (weite Teile Mecklenburg-Vorpommerns oder Schleswig-Holsteins) hält sich der Zuflug bislang auf einem sehr geringen Niveau oder hat noch nicht eingesetzt. Die nassen Böden sind hier oft noch zu kalt für ein Erwachen der Schädlinge.

Generell hat sich der Flugbeginn in den vergangenen Jahrzehnten deutlich nach vorne verlagert. Im Vergleich zur Referenzperiode von 1960 bis 1990 wurden in den vergangenen 30 Jahren (1991 bis 2020) Temperatursummen deutlich eher im Frühjahr erreicht, es herrschte mildere Witterung. Parallel dazu sind auch die Schädlinge eher erwacht – im bundesweiten Mittel ist der Gefleckte Kohltriebrüssler z. B. neun Tage eher in die Rapsbestände angeflogen (siehe Grafik DWD).

Raps: Die Gefahr der Rüssler richtig einschätzen

Auf Gelbschalen im Bestand kann jetzt nicht verzichtet werden. Nur sie geben eine verlässliche Auskunft, was auf dem Acker los ist.

Ab Erreichen des Bekämpfungsrichtwertes wird über das Verrechnen lokaler Wetterdaten (z. B. mit dem Pflanzenschutz-Beratungssystem proPlant expert.classic) die Tageslänge bis zur Eiablage berechnet und ein geeigneter Bekämpfungstermin ermittelt. Hinweisdienste teilen diese im Anschluss über Informationsschreiben mit.

Wann ist eine Bekämpfungsmaßnahme angeraten?

Der Bekämpfungsrichtwert beim Gefleckten Kohltriebrüssler liegt bei 15 Käfern in 3 Tagen je Gelbschale, beim Großen Rapssstängelrüssler sind aufgrund des höheren Schadpotenzials pro Käfer nur 5 bis 8 Käfer je Gelbschale in 3 Tagen zu tolerieren. In beiden Fällen richtet sich eine Insektizidmaßnahme gegen die adulten Käfer und muss vor der Eiablage erfolgen.

Beim Gefleckten Kohltriebrüssler besteht etwas Handlungsspielraum, er führt in der Regel in den ersten 8 bis 14 Tagen (Dauer witterungsabhängig) einen Reifungsfraß durch und beginnt erst dann mit der Eiablage. Daher kann man nach Erreichen der Schadschwelle des Gefleckten Kohltriebrüsslers etwa 8 bis 10 Tage mit der Behandlung warten.

Ein schnellerer Handlungsbedarf besteht beim Großen Rapsstängelrüssler, dieser legt unverzüglich nach Zuflug seine Eier ab, ein Insektizideinsatz sollte daher nicht später als 2 bis 3 Tage nach Erreichen der Bekämpfungsschwelle erfolgen. 

Unterscheidungsmerkmale: Der Gefleckte Kohltriebrüssler ist etwas kleiner als der Große Rapsstängelrüssler. Markant sind ein weißer Fleck auf dem Rücken und rötliche Füße - im trockenen Zustand gut zu erkennen. Der Große Rapsstängelrüssler ist 2,5 bis 3 mm groß. Durch seine feine Behaarung wirkt er grau wirkend, die Füße sind schwarz.

Bekämpfungsempfehlung:

1)    Wurden schon sehr früh, z. B. um den 10. Februar hohe Werte der Rüsslerarten (meist überwiegend Individuen des Gefleckten Kohltriebrüsslers) in den Gelbschalen ermittelt, gilt es die Eiablage zu verhindern und - sofern die Fläche befahrbar ist - zu behandeln. Dabei wird auch Neuzuflug erfasst. Zur Behandlung empfehlen sich die am besten wirkenden Pyrethroide – darunter Kaiso Sorbie, Karate Zeon, Nexide (alle B4) sowie Lambdex Forte (hier aufbrauchen bis zum 30.06.2024).

Bekämpfungsempfehlung:

1)    Wurden schon sehr früh, z. B. um den 10. Februar hohe Werte der Rüsslerarten (meist überwiegend Individuen des Gefleckten Kohltriebrüsslers) in den Gelbschalen ermittelt, gilt es die Eiablage zu verhindern und - sofern die Fläche befahrbar ist - zu behandeln. Dabei wird auch Neuzuflug erfasst. Zur Behandlung empfehlen sich die am besten wirkenden Pyrethroide – darunter Kaiso Sorbie, Karate Zeon, Nexide (alle B4) sowie Lambdex Forte (hier aufbrauchen bis zum 30.06.2024).

Wichtig: Beachten Sie beim Insektizideinsatz die maximale Anwendungshäufigkeit der Mittel unter Einbezug der Herbstbehandlungen. Ist im Herbst eine Behandlung gegen den Rapserdfloh oder den Schwarzen Kohltriebrüssler erfolgt, dürfen die im Herbst eingesetzten Pyrethroide max. ein- bis dreimal (je nach Zulassung) pro Kultur und Jahr angewandt werden. Jetzt im Frühjahr ist evtl. ein Mittelwechsel nötig. (Wurde im Herbst z. B. zweimal gegen den Rapserdlfoh mit Karate Zeon behandelt, ist ein Einsatz im Frühjahr gegen Rüssler nicht mehr zulässig).

2)    Wurde die Bekämpfungsschwelle erst einige Tage später überschritten (um den 17./18.2.), sollten Sie nicht mehr lange warten. 10 bis 14 Tage Puffer sind jetzt fast erreicht. Können Sie jetzt behandeln, verhindern Sie noch die Eiablage dieser Käfer und neu zufliegende Rüssler werden miterfasst.

Dort, wo es noch ruhig ist und nur wenige oder keine Rüssler in den Gelbschalen gelandet sind, sollten Sie die Schalen weiter im Blick behalten. Wird die Schwelle des Großen Rapsstängelrüsslers erreicht, führen milde Temperaturen in 2 bis 3 Tagen zur Eiablage – eine zeitig angeschlossene Bekämpfungsmaßnahme ist dann empfehlenswert. Halten Sie das Wetter demnach im Blick. Werden die Schwellen nicht erneut erreicht, besteht natürlich auch kein Handlungsbedarf.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Wintergetreide: Gräser jetzt ausschalten

Da viele Flächen im Herbst nicht mit einem Bodenherbizid behandelt wurden, ist der Ungras und Unkrautbekämpfung in diesem Frühjahr besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Natürlich gilt es aber auch behandelte Flächen in Augenschein zu nehmen. Haben auf diesen die Bodenherbizide im Herbst gut gewirkt und sind nur noch einzelne Gräser zu finden, ist abzuwägen, ob es sinnvoll ist, diese mit Blattherbiziden zu behandeln.

Es macht nach unserer Erfahrung keinen Sinn, wenn die z. B. Ackerfuchsschwanz aus Bodentiefen bis 2,5 cm gekeimt sind, also mit dem Bodenherbizid in Verbindung gekommen sind. Diese Pflanzen verfügen oft über die Eigenschaft, dass sie Wirkstoffe verschiedener Wirkstoffklassen verdauen können. Wenn zudem durch Erfahrungen aus der Vergangenheit oder über Resistenzuntersuchungen bekannt ist, dass Blattherbizide nicht mehr ausreichend wirken, sind die Erfolgsaussichten von Behandlungen im Frühjahr sehr gering. Neben den Kosten sind Ertragsverluste von 3 bis 5 dt/ha durch den Einsatz gräserwirksamer Herbizide zu kalkulieren.

Sind die Pflanzen aus tieferen Bodenschichten gekeimt oder unter Kluten hervorgewachsen und sofern in der Vergangenheit die Blattherbizide noch wirksam waren, sollten Nachbehandlungen durchgeführt werden.

Bei späten Saaten (nach Ende Oktober) ist das Auftreten der Unkräuter zumeist noch gering. Für die unten genannten, in erster Linie blattaktiven Produkte, müssen die Ungräser zwei Blätter gebildet haben.

In Wintergerste steht zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz Axial 50 zur Verfügung. Das Mittel sollte baldmöglichst appliziert werden.

In Winterweizen und Wintertriticale kann man Ackerfuchsschwanz z. B. mit Atlantis Flex + FHS bekämpfen (330 g + 1 l/ha). Auf drainierten Flächen ist ein Einsatz allerdings erst ab dem 16.3.2024 möglich. Gleiches gilt für Niantic + FHS (500 g/ha + 1l/ha), welches nur im Winterweizen zugelassen ist.

Altivate 6 WG kann auch auf drainierten Flächen ab sofort genutzt werden. Altivate 6 WG + FHS (Oliwar) ist für den Einsatz im Weizen mit 250 g + 1 l/ha zugelassen. Die Wirkung gegen Ackerfuchsschwanz ist mit der von Atlantis Flex/Niantic vergleichbar.

Bei allen drei Produkten lässt sich die Wirkung durch Zugabe von 30 l/ha AHL, 10 kg/ha SSA oder 1 l/ha Dash, deutlich verbessern. Halten Sie die Mischungsreihenfolge Produkt, FHS, AHL/SSA/Dash-Zusatz ein.

Wichtig ist der richtige Anwendungszeitraum: Behandeln Sie in eine beginnende Hochdruckwetterlage (weiche Wachsschicht – hohe Einstrahlung). Die Wirkungsgrade fallen deutlich ab, wenn es umgekehrt läuft, also erst am Ende einer Schönwetterphase behandelt wird (harte Wachsschicht – geringe Einstrahlung). Sind die Bedingungen nicht eindeutig, sollte es nach der Behandlung noch für 4 bis 5 Tage wüchsig bleiben (Temperaturen > 8°C).

Auf Flächen ohne Vorbehandlung gilt hinsichtlich der Gräserbekämpfung das vorab geschriebene. Gegen Kräuter bietet sich darüber hinaus u.a. eine Mischung aus 50 g/ha Artus + 50 ml/ha Saracen an. Die Mischung wirkt sehr breit, auch gegen Ehrenpreis und Stiefmütterchen. Beide Produkte sind für den Einsatz in WG, WW, WR und WT zugelassen und dürfen auch auf drainierten Flächen vor dem 16.03. zur Anwendung kommen. Über das Artus sind Ätzschäden möglich. Mischungen mit den oben genannten Gräserprodukten empfehlen sich daher nur in stabilen, gut entwickelten Beständen.

Starthilfe fürs Getreide

Auf Mangelstandorten sollte baldmöglichst eine Blattdüngung mit Mangan und anderen Mikronährstoffen durchgeführt werden. Neben Wintergerste reagiert auf leichten, humosen oder auch tonigen Standorten, auch das Schwergetreide positiv auf eine entsprechende Düngung. Selten sind diese Maßnahmen auf besseren Lehm- und Lössstandorten erforderlich. Um die Pflanzen auch mit Zink und Kupfer zu versorgen haben sich u.a. Kombinationen aus 1,5 l/ha Lebosol Mangannitrat + 1 l/ha Lebosol NitroMix bewährt. Die Zumischung von 30 l/ha AHL rundet die Sache ab.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Ackerbohnen: Aussaat hat noch Zeit

Die völlig vernässten Böden verhindern vielerorts die Aussaat von Sommerungen. Hier heißt es Ruhe bewahren und so lange zu warten, bis die Flächen ausreichend abgetrocknet sind.

Eine Saat unter feuchten Bedingungen führt zu Strukturschäden/Bodenverdichtungen und fördert z. B. bei Ackerbohnen das Auftreten von Auflaufkrankheiten. In extremen Fällen verfault die ausgesäte Frucht.

Eine Beizung ist ab diesem Jahr mit Prepper (Wirkstoff Fludioxonil) gegen Ascochyta und Fusarium in Ackerbohnen, Futtererbsen und Lupinen möglich, jedoch lässt die Kurzfristigkeit der Zulassung des Präparates keine größeren Mengen an gebeiztem Saatgut zu.

Vor der Saat ist es wichtig die Altverunkrautung zu beseitigen. Dieses kann mechanisch vor der Aussaat durch flache Bodenbearbeitung oder chemisch durch den Einsatz Gglyphosat-haltiger Herbizide erfolgen. Beim Einsatz von Glyphosat sind die Anwendungsbestimmungen und Auflagen zu beachten (siehe Meldung oben).

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Diese Pflanzenschutzmittel verlieren im Frühjahr 2024 ihre Zulassung

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.Für die Pflanzenschutzsaison 2024 ergeben sich einige Änderungen bei den Zulassungen. Einige neue Mittel sind dazu gekommen, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat aber auch die Zulassung mehrerer Mittel widerrufen.

Welche Mittel haben ihre Zulassung verloren?

Darunter sind u.a. folgende relevante Mittel:

  • S-Metolachlor war im Mais ein häufig eingesetztes Herbizid, doch die EU-Genehmigung für den Wirkstoff wurde nicht erneuert.  In diesem Frühjahr dürfen Sie den Wirkstoff noch einsetzen: Die Aufbrauchfrist für Mittel wie z.B. Dual Gold oder Gardo Gold läuft aktuell noch bis zum 23. Juli 2024.

  • Auch das Rübenherbizid Debut (Wirkstoff Tritosulfuron) hat keine neue EU-Genehmigung erhalten. In diesem Jahr dürfen Sie es daher letztmalig einsetzen. Die Aufbrauchfrist läuft noch bis zum 30. August 2024.

  • Das Fungizid  Belanty (Wirkstoff) Mefentrifluconazol hat bereits im Dezember seine Zulassung in den Zuckerrüben verloren. Eine Anwendung ist hier also nicht mehr erlaubt. In anderen Kulturen wie z.B. Raps, Mais oder Kartoffeln darf man das Mittel aber weiterhin einsetzen.

Eine Übersicht aller Mittel, die Ihre Zulassung verloren haben, finden Sie auf der Seite des BVL.

Gibt es Notfallzulassungen?

Eine Notfallzulassung erhält hingegen die Maisbeize Korit 420 FS (Wirkstoff Ziram). Die vergrämende Saatgutbehandlung verhindert Vogelfraß z.B. durch Rabenkrähen und Tauben. Zur diesjährigen Maisaussaat dürfen Sie die Beize noch einsetzen – es gilt der Zeitraum vom 15. Januar bis zum 13. Mai 2024.

Welche Neuzulassungen gibt es?

In den Kartoffeln kommt z.B. das Beizmittel Allstar neu dazu. Der Wirkstoff Fluxapyroxad ist bereits als Blattfungizid bekannt, als Beize soll er nun auch Knollen gegen  Rhizoctonia, Silberschorf und Colletrichum schützen. Die Beize lässt sich sowohl vor dem Legen, beim legen als auch als Furchenbehandlung einsetzen. Dabei sind allerdings einige Auflagen zu beachten. So darf man Allstar z.B. nicht beizen, wenn der Wirkstoff Fluxapyroxad bereits im vorangegangenen Jahr auf der Fläche eingesetzt wurde.

Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein hat eine Übersicht mit den aktuellen Neuzulassungen und Zulassungsänderungen für dieses Frühjahr zusammengestellt. Dabei sind einige neue Mittel und neue Packs auf dem Markt gekommen.

Hier finden Sie die Übersichten der Landwirtschaftskammer mit den neuen Pflanzenschutzmitteln und den neuen Packs.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

Mittel mit Metamitron verlieren Zulassung

Metrone SC hat die Genehmigung für den Parallelhandel verloren, Synergy Generics Metamitron seine Zulassung.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 26. Januar 2024 die Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Metrone SC (GP-Nr. 008581-00/005) mit dem Wirkstoff Metamitron widerrufen. Grund für den Widerruf von Amts wegen ist der Missbrauch der Genehmigung durch den Inverkehrbringer. Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer. Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. Es wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, sodass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 29. Januar 2024 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels SYNERGY GENERICS METAMITRON (Zul.-Nr. 00A235-00) mit dem Wirkstoff Metamitron widerrufen. Der Widerruf war aufgrund des Verdachts auf das Inverkehrbringen einer wesentlich abweichenden Zusammensetzung notwendig.

Der Widerruf gilt auch für die folgenden Vertriebserweiterungen:

MTM700 (Zul.-Nr.: 00A235-60), RUTRON (Zul.-Nr.: 00A235-61), M-tron (Zul.-Nr.: 00A235-62)

Da der Widerruf von Amts wegen erfolgte, gelten keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen.

Der Widerruf gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Beachten Sie bitte die Zulassung, Gebrauchsanleitung und regionale Hinweise.

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