Die Landwirte in der Europäischen Union müssen künftig auf Produkte mit dem herbiziden Wirkstoff S-Metolachlor verzichten. Wie aus Durchführungsverordnung der EU-Kommission hervorgeht, wird die Genehmigung für den Wirkstoff nicht erneuert.
Die Mitgliedstaaten müssen die Zulassungen für entsprechende Produkte bis zum 23. April 2024 widerrufen. Restbestände dürfen noch bis zum 23. Juli 2024 verbraucht werden.
Zu hohe Werte in französischem Wasser
In Frankreich hatte der dort vorwiegend im Maisanbau eingesetzte Wirkstoff zuletzt für Kontroversen gesorgt. Die nationale Zulassungsbehörde, das Amt für Gesundheitsschutz in Ernährung, Umwelt und Arbeit (ANSES), hatte im Mai 2023 die Anwendung des Herbizids stark eingeschränkt und 13 Pflanzenschutzmitteln die Zulassung entzogen. Damit wollte die Behörde vor allem das Grundwasser besser schützen, nachdem Kontrollen hohe Belastungen mit Metaboliten des herbiziden Wirkstoffs ergeben hatten.
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums hatten 2021 etwa 3,4 Mio. Personen in Frankreich Wasser bezogen, dass über Gebühr mit S‑Metolachlor beziehungsweise seinen Metaboliten belastet war. Der französische Bauernverband (FNSEA) hatte die Entscheidung als weiteren nationalen Alleingang scharf kritisiert und seiner Forderung Nachdruck verliehen, dem Landwirtschaftsministerium wieder mehr Mitspracherecht bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln einzuräumen. Ressortchef Marc Fesneau hatte sich damals offen für das Ansinnen des Verbandes gezeigt, das Thema aber seitdem nicht mehr aufgegriffen.