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Gerichtsverfahren

Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Glyphosat-Produkt

Roundup PowerFlex soll die Zulassung entzogen werden, fordern zwei Nichtregierungsorganisationen. Dafür klagen sie gegen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Zulassung des Glyphosat-haltigen Herbizidprodukts Roundup PowerFlex (480 g/ha Wirkstoff) soll aberkannt werden. Dafür klagt die Nichtregierungsorganisation (NGO) Deutsche Umwelthilfe (DUH) aus München zusammen mit foodwatch gegen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig.

Warum klagen DUH und foodwatch gegen Roundup PowerFlex?

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Aufgrund von Umweltrisiken und einer unsicheren gesundheitliche Informationslage, müssten alle zugelassenen Mittel mit dem Wirkstoff überprüft werden, so die DUH. Zudem wirke Glyphosat negativ auf die Artenviefalt. Ziel sei, die Zulassung aufzuheben.

Die Zulassung verstoße auch gegen die Ansprüche der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung, so die DUH. Demnach dürften Pflanzenschutzmittel nur zugelassen werden, wenn sie keine unannehmbaren Effekte auf die Umwelt und somit auch die biologische Vielfalt hätten. Dabei beziehen sich die beiden Kläger u.a. auf Studien, die in den bisherigen Genehmigungsverfahren nicht berücksichtigt wurden.

"Wir konzentrieren uns aus prozessökonomischen Gründen sowie aufgrund des hohen Glyphosatgehalts auf dieses eine Mittel.", teilt die NGO auf Anfrage von Top Agrar mit. "Ziel ist es, eine schnelle Entscheidung der Gerichte zu erwirken, die sich im Ergebnis aber auch auf die Zulassungen anderer glyphosathaltiger Mittel auswirkt. Wir gehen davon aus, dass das BVL gerichtliche Entscheidungen auch für vergleichbare Zulassungen umsetzt"

Wirkt Glyphosat giftig auf das Nervensystem?

Wissenschaftler der Universität Stockholm hatten im März kritisiert, dass mehrere Studien zu Risiken für sich das entwickelnde Nervensystem (Neurotoxizität) im Zulassungsverfahren u.a. von Glyphosat fehlten.

Die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sehe keine Hinweise auf neurotoxische Risiken bei Glyphosat, empfehle aber mehr Klarheit in dem Fall, argumentiert die DUH.

Gibt es weitere Verfahren gegen das BVL?

Die Organisastion strebt aktuell vier weiteren Verfahren gegen das BVL an, gemeinsam mit foodwatch. Darunter ist eines gegen das Herbizid Gardo Gold (Syngenta, Wirkstoffe S-Metolachlor, Terbuthylazin). In Kürze sollen Verfahren gegen die Herbizide Tactic ( Flufenacet, Difulfenican) und Elipris (Diflufenican) folgen.

Bei einem Verfahren über das Insektizid Sherpa Duo (Wirktstoff: Cypermethrin) hat die DUH eine beantragt, Verfahrensbeteiligte bei einem betreffenden Gerichtsverfahren zu werden.

Wie geht es mit Glyphosat in Brüssel weiter?

In Brüssel läuft derweil die politische Debatte über den Antrag auf Wiederzulassung von Glyphosat über das Jahr 2023 hinaus. Die EU-Kommission will den EU-Mitgliedstaaten vorschlagen, die Zulassung von Glyphosat zu verlängern.

Zuvor hatte Anfang Juli die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in einer Studie keine kritischen Problembereiche festgestellt, die einer Erneuerung der Zulassung entgegenstehen. Allerdings weist die EFSA in ihrer Schlussfolgerung auch auf einige Datenlücken hin.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hält die positive Bewertung des Herbizids Glyphosat durch die EFSA für „unvollständig“ bezüglich der Auswirkungen auf die Natur. Er will daher im Zulassungsverfahren in Brüssel mit Nein stimmen.

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