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Zulassung nach 2023?

EU-Behörde EFSA erkennt „keine kritischen Problembereiche“ bei Glyphosat

Die EFSA erkennt keine ausschlaggebenden Probleme aber einige Datenlücken bei der Bewertung von Glyphosat. Rückt eine Zulassung des umstrittenen Herbizids Glyphosat nach 2023 damit näher?

Lesezeit: 2 Minuten

Bei der Bewertung der Auswirkungen von Glyphosat auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf die Umwelt hat die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nach eigenen Angaben keine kritischen Problembereiche festgestellt, die einer Erneuerung der Zulassung entgegenstehen. Das gab die EFSA am Donnerstagmorgen im italienischen Parma bekannt.

Allerdings weist die EFSA in ihrer Schlussfolgerung auf einige Datenlücken hin und hat Fragen identifiziert, die sie nicht abschließend klären konnte. „Diese sollten die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten in der nächsten Phase des Verfahrens zur Erneuerung der Genehmigung berücksichtigen“, heißt es in einer Presseerklärung.

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EU-Behörden: Glyphosat nicht krebserregend

Bereits im vergangenen Jahr unternahm die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine Gefahrenbewertung in Bezug auf Glyphosat. Die ECHA kam zu dem Schluss, dass die wissenschaftlichen Kriterien nicht gegeben seien, Glyphosat als krebserregend, mutagen oder reproduktionstoxisch einzustufen.

Welche Fragen sind noch offen?

Laut der EFSA gehören zu den Fragen, die sie nicht abschließend klären konnte, die Bewertung der Verunreinigungen in Glyphosat, die Bewertung des ernährungsbedingten Risikos für Verbraucher und die Bewertung der Risiken für Wasserpflanzen.

Die Sachverständigen stellten fest, dass die Risiken von Glyphosat für die Biodiversität von verschiedenen Faktoren abhängen. In Bezug auf die Ökotoxikologie, also die Auswirkungen auf Umwelt und lebende Organismen, ergab die Bewertung, dass für 12 von 23 Verwendungen von Glyphosat ein hohes langfristiges Risiko für Säugetiere besteht, so die EFSA in ihrer Stellungnahme.

Wie geht es weiter?

Die EFSA hat ihre Schlussfolgerungen zur Risikobewertung von Glyphosat am Mittwoch der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten übermittelt. Diese dienen als Grundlage für die Entscheidung, ob Glyphosat weiterhin auf der EU-Liste der zugelassenen Pflanzenschutzwirkstoffe geführt wird.

Ein Freifahrtschein für die weitere Zulassung jedoch nicht. Es obliegt nun der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten, dies zu entscheiden. Dabei sind sie nicht gezwungen, die Schlussfolgerungen der EFSA zu beachten.

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