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topplus Vor der Efsa Entscheidung

Österreichs Interessenvertreter heben Vorteile von Glyphosat hervor

In Europa brechen im Sommer 2023 die entscheidenden Wochen für das Wiederzulassungsverfahren von Glyphosat an. Wie denken Österreichs Regierung und Bauernvertreter über dessen Eisatz?

Lesezeit: 4 Minuten

2017 stimmte eine qualifizierte Mehrheit der EU-Staaten einer Verlängerung der Zulassung von Glyphosat als Herbizid zur Abtötung von Pflanzenbestandteilen und Unkraut um weitere fünf Jahre bis Ende 2022 zu. Die EU-Kommission entschied Ende 2022, die befristete Zulassung um ein weiteres Jahr bis Ende 2023 zu verlängern.

Im Juli 2023 soll die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) ihre abschließende Neubewertung für den Wirkstoff vorlegen. Auf dieser Grundlage werden die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten dann über den von der Industrie erneut gestellten Antrag auf Wiederzulassung entscheiden.

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top agrar fragte bei Landwirtschaftsministerium in Wien und Interessenvertretern nach, wie sie über den Einsatz von Glyphosat denken.

Das Landwirtschaftsministerium teilte uns mit, dass die Prüfung und Entscheidung über eine Wiedergenehmigung auf Basis EU-weit geltender einheitlicher Kriterien erfolge und auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe. „Die Schlussfolgerungen des Peer-Reviews der EFSA werden 2023 der Europäischen Kommission und den Mitgliedstatten zur Verfügung gestellt. Auf Basis dieser Schlussfolgerungen werden die Experten der Europäischen Kommission den Vorschlag zur fachlichen Abstimmung über eine (nicht-)Wiedergenehmigung vorlegen. Die Schlussfolgerungen werden von den nationalen FachexpertInnen (in Österreich der AGES) bewertet werden. In der Entscheidung über eine Wiedergenehmigung sind die Schlussfolgerungen der EFSA und die weitere Vorgehensweise der Kommission abzuwarten“, heißt es dazu vom Stubenring.

"Sehen gerade die Folgen von Verboten"

Deutlicher wird hier schon Bauernbundpräsident Georg Strasser: „Was unsere Bäuerinnen und Bauern brauchen, um weiterhin wirtschaftlich arbeiten zu können, ist Planungssicherheit. Daher begrüßen wir es, dass nun bald eine Entscheidungsgrundlage der EFSA hinsichtlich der Wiedergenehmigung des Wirkstoffes Glyphosat erfolgt. Ich möchte allerdings einige Punkte zu bedenken geben: Pflanzenschutzmittel werden genauestens geprüft und ihre Wirkung wiederholt evaluiert, bevor sie überhaupt in Verkehr gebracht werden dürfen.“

Die Zulassung eines neuen Pflanzenschutzmittels dauere in etwa zehn Jahre und bringe Kosten von mehr als 250 Mio. € mit sich. Auch im laufenden Prozess der Ausbringung erfolge ein genaues Monitoring der Umweltwirkung. Strasser weiter: „Glyphosat erlaubt eine reduzierte Bodenbearbeitung und Direktsaat. Gerade in Hanglagen bedeutet das einen wesentlichen Erosionsschutz.“

Am Beispiel des jüngsten EuGH-Urteils zur Aufhebung der Notfallzulassungen von Neonicotinoiden sehe man außerdem die Folgen von Verboten. „Anstelle zielgerichteter Behandlung des Saatgutes müssen Landwirte nicht nur erheblich mehr Alternativen beim Pflanzenschutz verwenden, sondern sind außerdem mit massiven Ernteausfällen konfrontiert“, erklärt der Bauernbundpräsident. Das gefährde die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln, die Unabhängigkeit von Importen und letzten Endes auch zahlreiche Arbeitsplätze. Strasser abschließend: „Wir fordern die EFSA daher auf, mit besonderem Bedacht zu entscheiden und auch die möglichen Folgen und Tragweiten einer solchen Entscheidung einzukalkulieren.“

Bester Erosionsschutz

Der Unabhängige Bauernverband (UBV) schickte uns einige aus seiner Sicht wesentliche Argumente, die für einen Einsatz und damit die Wiederzulassung von Glyphosat sprechen. So biete Glyphosat den besten Erosionsschutz und damit auch Umweltschutz. Durch Glyphosat sei weniger Bodenbearbeitung notwendig, dadurch sinke der Dieselverbrauch und der CO2-Ausstoß.

Zudem betont der UBV, dass die österreichischen Bauern im Gegensatz zu einigen anderen EU-Ländern und anderen Kontinenten keine Sikkation (Austrocknung) kurz vor der Ernte durchführen. „Darüberhinaus wenden die Bauern wenden das Mittel nur zu einem Zeitpunkt an, wo die zu erntende Kultur (Zuckerrüben, Mais, Sojabohnen) noch nicht angesät ist. Daher sind die österreichischen Lebensmittel frei von Glyphosat“, führt Stefan Wurm, Rechts- und wirtschaftspolitischer Sprecher des UBV aus.

Wichtig zu erwähnen ist aus Sicht des UBV weiters, dass der Ausschuss für Risikobewertung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) Glyphosat weiterhin als nicht krebserregend bewerte. Demgegenüber sei in einer von Greenpeace bezahlten Studie im Jahr 2015 rausgekommen, dass Glyphosat nur vielleicht krebserregend sein könnte. Dazu Wurm abschließend: „Bei vielen Lebensmitteln, Genussmitteln und sonstigen Dingen, die sicher krebserregend sind, fordert Niemand ein Verbot (Alkohol, Nicotin, Carrageen (E 407). Carrageen ist in vielen Lebensmitteln enthalten zum Beispiel in Schlagobers, Eis, Süßigkeiten, Puddingpulver, Ketchup, Soßen, etc. Auch Kosmetikartikel, Nachtschicht, Benzindämpfe usw. sind krebserregend.“

Festzuhalten bleibt: Ob Glyphosat auch künftig noch eingesetzt wird, wie von den österreichischen Interessenvertretern favorisiert, darüber entscheiden die Mitgliedstaaten der EU, wenn das Votum der Efsa vorliegt.

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