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topplus Fünf Musterverfahren

Deutsche Umwelthilfe und foodwatch gehen juristisch gegen Pflanzenschutzzulassungen vor

Die Deutsche Umwelthilfe teilte am Dienstag mit, Rechtsmittel gegen die Zulassung von vier Herbiziden und einem Insektizid einzulegen. Neuerdings sei das rechtlich möglich.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und foodwatch gehen erstmals juristisch gegen die Zulassungen von Pflanzenschutz-Produkten vor. Dazu hat die DUH als ersten Schritt formale Widersprüche beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gegen die Zulassungen mehrerer Pestizid-Produkte, unter anderem eines mit Glyphosat, eingereicht.

Die DUH kündigt für den Fall der Zurückweisung der Widersprüche an, Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig zu erheben.

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Ziel der zunächst fünf Musterverfahren ist es, den Verkauf von Produkten mit besonders giftigen und umweltschädlichen Wirkstoffen in Deutschland zu stoppen. Bislang habe die Bundesregierung "rechtswidrig und als Ergebnis von Industrieinterventionen Umweltverbände" behindert, die Zulassung von Produkten wie Pestizide gerichtlich überprüfen zu lassen, behauptet die DUH.

Welche Mittel stehen im Fokus?

Konkret gehen die Organisationen gegen die Herbizide Gardo Gold der Syngenta AG, Roundup Powerflex der Monsanto Deutschland GmbH, Tactic des Chemieunternehmens Adama und Elipris der Corteva GmbH München sowie gegen das Insektizid Sherpa Duo vor. Alle Produkte sollen hoch toxische Wirkstoffe enthalten. Diese würden Gewässer und wichtige Nahrungspflanzen vergiften und dadurch Tiere töten und sie gelangten über Wasser und Nahrung auch in den menschlichen Körper, so die Umweltschützer.

Teilweise würden sich diese Stoffe nicht wieder aus der Umwelt entfernen lassen. Die hiermit einhergehenden Gefahren für Umwelt und Gesundheit sind aus Sicht von DUH und foodwatch völlig inakzeptabel. Bereits zum Jahresanfang habe die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in Aussicht gestellt, dass S-Metolachlor als Wirkstoff von Herbiziden wie Gardo Gold aufgrund der zu hohen Grundwasserbelastung keine erneute Wirkstoffgenehmigung erhalten wird.

DUH will Glyphosat überprüfen lassen

Die DUH denkt bereits weiter und will in dem Zuge auch Glyphosat überprüfen lassen und per möglicher Eilverfahren einschreiten, wenn eine akute Gefahr für die Umwelt wie z.B. Gewässer besteht. Ziel sei eine strenge Mengenkontrolle und ein stufenweiser Ausstieg aus dem chemischen Pflanzenschutz. "Pestizide sollten Notfalllösungen sein, werden aber heute routinemäßig angewendet", sagte Annemarie Botzki von footwatch.

Wie das die Landwirte umsetzen können und wie eine Landwirtschaft ohne chemischen Pflanzenschutz aussieht, wissen die Kläger allerdings auch nicht. Von Agrarseite wurde bislang niemand angehört oder ins Boot genommen. Als Verbraucherschutzorganisation stünden die Verbraucher im Fokus, sagte Botzki. Klar sei aber auch, dass es nicht ohne die Bauern geht, wobei die beiden NGOs durchblicken lassen, dass sie von dieser Seite eher eine Abwehrhaltung erwarten. Und Resch hebt hervor, dass es jetzt erstmal nur um den juristischen Weg gehe.

Rechtliche Handhabe: Im November 2022 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer anderen Klage der DUH gegen die Bundesregierung entschieden, dass das aktuell noch im Umweltrechtsbehelfsgesetz auffindbare Verbot von Verbandsklagen gegen Produktzulassungen EU-rechtswidrig und nichtig ist. Vielmehr haben Umweltverbände basierend auf der Aarhus-Konvention durch dieses Urteil das Recht, gegen alle Typ- und Produktzulassungen mit schädlichen Umweltauswirkungen Klage erheben zu dürfen.

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