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Agrar-Arbeitgeber begrüßen Erleichterungen für Asylbewerber

Asylbewerber sollen einfacher in der Landwirtschaft arbeiten dürfen. Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass sie bereits nach sechs statt nach neun Monaten angestellt werden dürfen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die jetzt vom Bundeskabinett beschlossenen Arbeitserleichterungen für Asylbewerber treffen in der Landwirtschaft auf Zustimmung. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt die Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), Nicole Spieß, zu dem Vorhaben, Asylbewerbern einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt zu verschaffen.

Erwerbsmigration erleichtern

Spieß betont gegenüber dem Pressedienst Agra Europe, dass mit den geplanten Neuregelungen geflüchtete Menschen früher dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen könnten, so dass damit auch deren Integrationschancen verbessert würden.

Nicht abschätzen kann die Verbandsgeschäftsführerin das Potenzial für landwirtschaftliche Betriebe. Sie warnt aber vor allzu großen Erwartungen. Für die grüne Branche bleibe es ebenso wie für viele andere wichtig, Arbeitskräfte aus Drittstaaten rekrutieren zu können. „Die Politik muss deshalb die Erwerbsmigration weiter erleichtern und die komplizierten und langwierigen Verwaltungsverfahren vereinfachen und beschleunigen“, fordert Spieß.

Schneller in Beschäftigung

Der Kabinettsbeschluss sieht vor, dass Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen künftig bereits nach sechs statt nach neun Monaten arbeiten dürfen. Erweitert werden soll der Kreis abgelehnter Asylbewerber, die im Fall einer Beschäftigung oder Ausbildung eine Duldung erhalten können. Davon sollen Ausländer profitieren können, die bis Ende 2022 nach Deutschland gekommen sind. Bislang gilt der Stichtag 31. August 2018. Schließlich sollen Geduldete künftig im Regelfall eine Beschäftigungserlaubnis erhalten. Bisher liegt das im Ermessen der Ausländerbehörden.

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