Saisonarbeit

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Unter Saisonarbeit versteht man vor allem in der Landwirtschaft sowie im Tourismus zeitlich befristete Arbeit, die in vielen Fällen von ausländischen Arbeitskräften und Aushilfen in bestimmten Monaten im Jahr durchgeführt wird. Typisch für Saisonarbeit in der Landwirtschaft sind beispielsweise Tätigkeiten, die bei der Spargel- und Erdbeerernte anfallen sowie Beschäftigungen im Bereich der Obst- und Gemüseverarbeitung. Um in Deutschland als Saisonarbeiter oder Erntehelfer tätig werden zu dürfen, müssen ausländische Arbeitskräfte aus EU-Mitgliedsstaaten wie Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowenien, Tschechien, Ungarn oder Kroatien stammen und eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 30 Stunden bei durchschnittlich 6 Stunden pro Tag erfüllen. Die Bezahlung der Saisonarbeit erfolgt in der Regel nach Tarifverträgen, wobei die Aushilfen ab einer Beschäftigungsdauer von 2 Monaten zudem sozialversicherungspflichtig sind. Nach Informationen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln vermittelt die Bundesagentur für Arbeit jährlich etwa 300.000 Saisonarbeitskräfte, von denen die meisten aus Polen und Rumänien stammen. Ihren Anfang nahm die  Saisonarbeit ursprünglich bereits im deutschen Kaiserreich, wo vor allem innerhalb des Ruhrgebiets Handwerker und Bauarbeiter zu bestimmten Zeiten beschäftigt waren, die jedes Jahr aus dem Sauerland anreisten.

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