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Gewerkschaft lehnt kurzfristige Beschäftigung in der Landwirtschaft ab

Saisonarbeitnehmer in der Landwirtschaft sollten grundsätzlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden, fordert die Agrargewerkschaft IG BAU. Missstände gibt es beim Krankenversicherungsschutz

Lesezeit: 2 Minuten

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) will weg vom Modell der kurzfristigen sozialversicherungsfreien Beschäftigung von Saisonarbeitskräften. „Saisonarbeitnehmer in der Landwirtschaft sollten grundsätzlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden“, forderte der stellvertretende Bundesvorsitzende der IG BAU, Harald Schaum, bei der Vorstellung des Jahresberichts 2022 „Saisonarbeit in der Landwirtschaft“ der Initiative Faire Landarbeit vergangene Woche in Frankfurt.

Die gegenwärtige Praxis basiere auf der Annahme, dass ein großer Teil der Saisonarbeiter die Arbeit in Deutschland nicht berufsmäßig ausübe. Alles deute jedoch darauf hin, dass diese Annahme „in den allermeisten Fällen“ falsch sei.

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Pflicht zur Krankenversicherung noch lückenhaft

Als ersten Schritt fordert die Gewerkschaft den vollen Krankenversicherungsschutz für kurzfristig Beschäftigte in der Landwirtschaft. Die seit dem Jahr 2022 geltende gesetzliche Pflicht, Erntehelfer bei einer Krankenversicherung anzumelden, sei lückenhaft. Laut IG BAU erfolgte die Anmeldung überwiegend bei einer privaten Gruppen-Krankenversicherung (PGK). In den Beratungsgesprächen der Gewerkschaft mit Betroffenen habe sich herausgestellt, dass den Arbeitnehmern oftmals keine Versicherungsnachweise ausgehändigt worden seien.

Manche privaten Krankenversicherungen hätten nicht alle Behandlungskosten getragen, so dass die Betroffenen große Summen selbst hätten bezahlen müssen, berichtete die IG BAU. In mehreren Fällen seien kurzfristig Beschäftigte umgehend nach Hause geschickt worden. Da sie in den ersten vier Wochen keinen Anspruch auf Krankengeld hätten, seien sie auf ihren Kosten sitzengeblieben.

„Kurzfristig Beschäftigte in der Landwirtschaft dürfen keine Beschäftigten zweiter Klasse sein“, mahnte Schaum. Für den gesamten Aufenthalt in Deutschland müsse der volle Krankenversicherungsschutz gelten.

Lohnberechnung nach Arbeitszeit statt nach geerntete Menge

Der Jahresbericht führt Mängel in der Beschäftigung von Saisonarbeitskräften auf. Die Liste beruht auf Beratungsgesprächen, die von der Initiative Faire Landarbeit mit Betroffenen geführt wurden. Unter anderem wird moniert, dass in vielen Betrieben nicht die Arbeitszeit, sondern die Dokumentation der geernteten Menge die Grundlage für die Lohnabrechnung darstelle. Da Arbeitsstunden oftmals von der Betriebsleitung per Hand aufgeschrieben würden, lasse sich nur schwer nachvollziehen, wie sich das Entgelt zusammensetze und ob der gesetzliche Mindestlohn eingehalten werde.

Hinzu komme, dass Überstunden nicht bezahlt und hohe Mieten sowie „Arbeitsmaterialien“ vom Lohn abgezogen würden. Da die Löhne meistens erst kurz vor der Abreise ausbezahlt würden, sei eine erfolgreiche Reklamation schwierig. Nötig wäre laut IG BAU eine transparente digitale Zeiterfassung.

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