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Kritik an Saisonarbeit

Landwirte gegen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz für ihre Erntehelfer

Die Arbeitgeber weisen den Gewerkschaftsvorwurf zurück, Saisonarbeiter seien unzureichend sozial abgesichert. Private Erntehelferversicherungen gewährleisteten kostenfrei gute ärztliche Versorgung.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Forderung der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) nach einem vollen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz für kurzfristig Beschäftigte in der Landwirtschaft trifft erwartungsgemäß bei den Arbeitgebern auf wenig Gegenliebe.

„Durch private Gruppenkrankenversicherungen, die die Arbeitgeber für die Saisonkräfte abschließen, sind die Beschäftigten während ihrer Arbeit in Deutschland bei Erkrankungen oder privaten Unfällen ausreichend abgesichert“, erklärte der Präsident des Gesamtverbandes der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), Hanns-Benno Wichert.

Die Versicherungen seien auf den Bedarf der ausländischen Saisonkräfte ausgerichtet und beinhalteten neben der vollständigen Kostenübernahme einer notwendigen ärztlichen ambulanten und stationären Heilbehandlung auch die Kosten eines Krankenrücktransports in die Heimat.

„Uns Arbeitgebern ist es wichtig, dass die Saisonkräfte im Krankheitsfall oder bei Unfällen in der Freizeit eine gute ärztliche Versorgung erhalten, und das kostenfrei“, betonte Wichert. Die privaten Erntehelferversicherungen leisteten das seit vielen Jahren.

Nicht bestätigen kann Wichert den IG BAU-Vorwurf, dass Arztkosten bei Saisonkräften hängen bleiben. Laut GLFA sind Angaben zur Krankenversicherung regelmäßig in den Vertragsdokumenten enthalten, würden aber von den Beschäftigten aufgrund des Umfangs der Unterlagen oft nicht wahrgenommen.

Gesetzliche Klarstellung zur Berufsmäßigkeit

Ebenfalls nicht einverstanden ist Wichert mit der Gewerkschaftsforderung nach einer Rentenabsicherung für kurzfristig Beschäftigte. Hierbei sei zu beachten, dass für einen Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Versicherungszeit von mindestens 60 Kalendermonaten erforderlich sei.

Kurzfristig Beschäftigte, die nur für zwei oder drei Monate im Jahr erwerbstätig seien, müssten 20 bis 30 Jahre eine solche Saisonbeschäftigung ausüben, um einen Rentenanspruch zu erwerben. Aufgrund des geringen Beschäftigungsumfangs wäre der Rentenanspruch in diesen Fällen auch nur gering, gab der Arbeitgeberpräsident zu bedenken.

Nach Wicherts Erfahrungen wünschen Saisonarbeitskräfte keine versicherungspflichtige Beschäftigung, sondern wollen nach Möglichkeit versicherungsfrei beschäftigt werden. Für die Betriebe sei damit allerdings oft ein Risiko verbunden, da die Rentenversicherungsprüfer die erforderlichen Angaben der Saisonarbeitskräfte zur fehlenden „Berufsmäßigkeit“ häufig beanstanden. Nachdem die Sozialgerichte diese Fälle unterschiedlich beurteilten, sei eine gesetzliche Klarstellung hierzu dringend erforderlich.

Besserstellung gegenüber ständig Beschäftigten

Eine Absage erteilte Wichert zudem der IG BAU-Forderung, dass Arbeitgeber bei Saisonbeschäftigten die Kosten der Unterkunft übernehmen müssten. Seinen Angaben zufolge würde dies eine deutliche Besserstellung gegenüber ständig Beschäftigten bedeuten, für die es keinen sachlichen Grund gebe. Zudem würde es die Kosten der Betriebe weiter erhöhen und ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen. Auch eine Begrenzung der Unterkunftskosten auf die Höhe der Sachbezugswerte nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung ist für den GLFA nicht akzeptabel.

Angesichts der großen Unterschiede bei Qualität und Ausstattung der Unterkünfte müssten preisliche Differenzierungen möglich sein, so Wichert. Bei der Höhe der Unterkunftskosten müsse beachtet werden, dass darin nicht nur die Nettomiete enthalten sei, sondern auch sämtliche Nebenkosten wie Wasser, Abwasser, Strom, Müllgebühren sowie häufig auch noch Kosten für die Reinigung der Gemeinschaftseinrichtungen. Diese Kosten seien in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Das erkläre die Anhebung der Unterkunftskosten bei Saisonkräften.

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