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IG BAU/Gartenbauverband

Brandenburg: Selbstverpflichtung für „gute Saisonarbeit“ unterzeichnet

Die Arbeitgeber in Brandenburg verpflichten sich zu höheren Standards bei der Beschäftigung von Saisonarbeitern. Das geht von der Unterkunft, Arbeitszeit und Lohn hin zu Beratung und Hygiene.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Gartenbauverband Berlin-Brandenburg haben sich auf eine Selbstverpflichtung zur Saisonarbeit geeinigt, die auch die Landesregierung mitträgt.

Darin bekennen sich die Verbände zu guten Arbeitsbedingungen, ordentlichen Unterkünften und einer fairen Entlohnung. Betrieben, die sich nicht an Lohnstandards, angemessene Unterbringung und festgelegte Arbeitszeiten sowie Hygienevorkehrungen halten, treten sie entschieden entgegen.

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Auch der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer stehe in diesen Zeiten noch stärker im Fokus als sonst. Auch deshalb spiele „Gute Arbeit“ in der Landwirtschaft in Zeiten der Pandemie eine größere Rolle als jemals zuvor, heißt es in dem Papier weiter. Ebenso sei die Beratung der Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Fragen ein wichtiger Bestandteil Guter Saisonarbeit.

Konkrete Beschlüsse

Die Unterzeichnenden verständigen sich hierzu auf folgende Punkte und laden weitere Verbände dazu ein, sich zu beteiligen:

  1. Oberste Priorität hat aktuell die Vermeidung der Ansteckung mit dem Corona-Virus. Die von den Betrieben diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen und Schutzvorkehrungen (wie z. B. Arbeitsquarantäne, Arbeit in festen Gruppen, Beschränkung der Außenkontakte) sind zu beachten.
  2. Zur Absicherung der Lieferfähigkeit sind die geltenden Hygiene- und Zertifizierungs-vorschriften gem. QS, QS – GAP, EUREP – GAP oder IFTA zu beachten und der Zutritt in sensible Betriebsbereiche kann versagt werden.
  3. Die Kontaktaufnahme mit den Saisonarbeitskräften soll vor allem im Freizeitbereich sowie während der Arbeitspausen auf dem Feld stattfinden, um Betriebsunterbrechungen oder Ablaufstörungen zu vermeiden. Informationen zu den Pausenzeiten sollen von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zur Verfügung gestellt werden.
  4. Für die Gewerkschaftsbeauftragten soll eine Zutrittsmöglichkeit in die Betriebe und betriebszugehörige Unterkünfte geschaffen werden, um mit Saisonbeschäftigten in Kontakt zu treten, wobei der Betriebsablauf nicht gestört wird.
  5. Die weitergehenden Vorgaben der aktuell gültigen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel sind von den Gewerkschaftsbeauftragten zu berücksichtigen (zum Beispiel: Versammlungsgrößen, Hygienemaßnahmen, Treffpunkte im Außenbereich oder in geschlossenen Räumen)
  6. Nach Abschluss der Gespräche mit den Saisonarbeitskräften führen Gewerkschaftsbeauftragte mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ein Auswertungsgespräch durch. Das Ergebnis wird gemeinsam protokolliert.
  7. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber informieren ihrerseits die Beschäftigten über ihre Rechte und Pflichten, und bemühen sich um Transparenz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
  8. Die von den Gewerkschaftsbeauftragten an die Beschäftigten verteilten Informationsmaterialien können dem Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern jederzeit in deutscher Sprache vorgelegt werden. Auch die Mitgliedschaft bei der IG BAU darf beworben werden.

Im Ergebnis der Sitzung des Runden Tisches Gute Saisonarbeit am 10.05.2022 nehmen sich die Unterzeichnenden für dieses Jahr vor, die obigen Regelungen zu beachten, nach einem Jahr auszuwerten und fortzuschreiben.

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