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Saisonarbeitskräfte

Saisonarbeitskräfte: Agrarverbände wehren sich gegen Erhöhung des Mindestlohns

Der Bauernverband und der Verband landwirtschaftlicher Arbeitgeber wenden sich gegen die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 € und Änderungen bei der geringfügigen Beschäftigung.

Lesezeit: 4 Minuten

In gemeinsamen Stellungnahmen zu zwei Referentenentwürfen des Bundesarbeitsministeriums kritisiert der Präsident des Deutschen Bauernverbands Joachim Rukwied massiv die geplante Anhebung des Mindestlohns auf 12 €: „Diese Erhöhung verschärft den bereits bestehenden Wettbewerbsdruck in der Land- und Forstwirtschaft und gefährdet nicht nur die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen, sondern verdrängt vor allem den Obst- und Gemüseanbau in europäische Regionen mit niedrigeren Löhnen und Sozialstandards.“ Mit der geplanten Anhebung zum 1. Oktober 2022 sei zudem die betriebliche Planungssicherheit in Frage gestellt. „Wir brauchen einen gestaffelten Übergang“, fordert Rukwied.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) fordern für die grüne Branche eine zeitliche Verschiebung der Erhöhung sowie eine stufenweise Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns. Der Präsident des GLFA, Martin Empl, sieht das Eingreifen des Gesetzgebers beim Mindestlohn grundsätzlich kritisch: „Die vorgesehene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ist ein erneuter Eingriff in die durch das Grundgesetz geschützte Tarifautonomie. Das lehnen wir grundsätzlich ab.“

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DBV und GLFA begrüßen Anhebung der Minijobgrenze

Bei den geplanten Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung begrüßen die Verbände die geplante Anhebung der Minijobgrenze von 450 Euro auf 520 €. „Die Erhöhung und Dynamisierung war längst überfällig“, so Rukwied. „Damit haben endlich auch Minijobber bei Mindestlohnerhöhungen am Ende des Monats mehr Geld in der Tasche.“

Als nicht akzeptabel sehen die Verbände aber die zusätzliche Sozialabgabenlast für Arbeitgeber im sogenannten Übergangsbereich zwischen 520,01 € und 1.600 €. Auch die geplante Neuregelung der mindestlohnrechtlichen Arbeitszeitaufzeichnungspflichten lehnen die Verbände entschieden ab. „Eine tägliche elektronische Arbeitszeiterfassung unserer geringfügig Beschäftigten belastet die Betriebe mit zusätzlichen Kosten. Vielfach beginnt und endet die Arbeit nicht auf dem Betriebsgelände, sodass jeder Mitarbeiter mit einem mobilen Erfassungsgerät ausgestattet werden müsste. Und es ist völlig unklar, wie der Arbeitgeber die korrekte Bedienung kontrollieren soll“, kritisiert Empl.

Im Zusammenhang mit den geplanten Änderungen der geringfügigen Beschäftigung soll mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen auch im Jahr 2022 die 70-Tage-Grenze vorübergehend ausgeweitet werden. Außerdem fordern die Verbände eine klarstellende Regelung zur Erleichterung der Prüfung des Merkmals der fehlenden Berufsmäßigkeit bei versicherungsfreier kurzfristiger Beschäftigung.

Zudem fordern DBV und GLFA den Gesetzgeber auf, Maßnahmen zu entwickeln, wie die zusätzlich entstehenden Kosten ausgeglichen werden können.

Bodenseebauern befürchten Existenzgefährdung

Wegen der Pläne der Bundesregierung schlagen auch die bäuerlichen Verbände am Bodensee Alarm. Dort erzeugen rund 2.000 landwirtschaftliche Betriebe auf etwa 15.000 ha Obst, Gemüse, Trauben und Hopfen und beschäftigen jedes Jahr 8.000 bis 10.000 Saisonarbeitskräfte.

„Weil der Lohnkostenanteil bei den arbeitsintensivsten Sonderkulturen über die Hälfte der Produktionskosten ausmacht, hätte der Lohnkostenanstieg gravierende Auswirkungen auf die Betriebe“, erläutern die Verbände in einer gemeinsamen Presseerklärung.

Wie sich der der Anstieg des Mindestlohns von 9,82 €/h auf 12 €/h auswirkt, machen die Bodenseebauern mit Kalkulationen an folgenden Kulturen deutlich:

  • Äpfel: jährlich ca. 500 Akh/ha ca. 1.100 € Mehraufwand je Hektar
  • Erdbeeren: jährlich ca. 2.000 Akh/ha ca. 4.300 € Mehraufwand je Hektar
  • Himbeeren: jährlich ca. 4.000 Akh/ha ca. 8.700 € Mehraufwand je Hektar
  • Wein: jährlich ca. 400 Akh/ha ca. 850 € Mehraufwand je Hektar
  • Hopfen: jährlich ca. 250 Akh/ha ca. 550 € Mehraufwand je Hektar
  • Gurken: jährlich ca. 5.000 Akh/ha ca. 10.900 € Mehraufwand je Hektar
  • Tomaten: jährlich ca. 8.000 Akh/ha ca. 17.400 € Mehraufwand je Hektar

Ein Familienbetrieb mit 15 ha Äpfel, 4 ha Erdbeeren und 1 ha Himbeeren hätte demnach Einkommenseinbußen von etwa 42.000 € pro Jahr (nur Lohnkosten) zu tragen.

"Niedrigerer Mindestlohn für heimische Sonderkulturbetriebe"

Um die heimischen Sonderkulturbetriebe und Ihre Produktion zu schützen, halten die Verbände folgende Maßnahmen für erforderlich:

  • Oberstes Ziel muss die Sicherung der Wirtschaftlichkeit der regionalen Produktion von heimischem Obst, Gemüse, Wein und Hopfen sein. Nur so können die Betriebe, die Arbeitsplätze sowie die Versorgungssicherheit in der Region erhalten werden.
  • Dringend notwendig ist dazu ein niedrigerer Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft und dem Gartenbau. Um die Erzeugerbetriebe von Lebensmitteln finanziell nicht zu überfordern, wird eine Sonderregelung mit einem weniger starken und sprunghaften Anstieg der Lohnkosten benötigt.
  • Gleichzeitig bedarf es großer politischer Unterstützung, um zukünftig höhere Erzeugerpreise für heimische Lebensmittel zu erreichen. Hierzu sind Maßnahmen hin zu einheitlicheren Produktionsstandards innerhalb der EU und bei Importen, verpflichtender Herkunftskennzeichnung, Stärkung der Marktposition der Produzenten sowie Information der Verbraucher über die Vorteile heimischer Lebensmittel dringend notwendig.
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