Eine unzureichende soziale Absicherung ist für die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) weiterhin eines der Kernprobleme der Saisonbeschäftigung in der Landwirtschaft. Es sei inakzeptabel, dass kurzfristig Beschäftigten sowohl der volle Krankenversicherungsschutz als auch Rentenansprüche verweigert würden, sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende der IG BAU, Harald Schaum, am Mittwoch in Frankfurt bei der Vorstellung des aktuellen Berichts der Initiative Faire Landarbeit über die Saisonbeschäftigung im Jahr 2023.
Darin werden die üblichen Gruppenkrankenversicherungen als unzureichend kritisiert, weil sie keinen ausreichenden Schutz gewährten.
Daneben sei nach wie vor zu beobachten, dass in Betrieben der Mindestlohn oftmals deutlich unterschritten werde. Ursache sei neben intransparenten Regelungen zur Akkordarbeit die Möglichkeit, anfallende Kosten für Verpflegung und Unterkunft auf den Lohn anzurechnen.
DGB-Bundesvorstandsmitglied Anja Piel forderte, dass für die Unterbringung in Gruppenunterkünften künftig der Arbeitgeber die Kosten tragen müsse. Als weitere Defizite werden im Jahresbericht die Ausweitung der Arbeitszeit über die gesetzliche Grenze von zehn Stunden am Tag hinaus, teilweise extrem kurze Kündigungsfristen sowie Lohnauszahlungen erst kurz vor der Abreise genannt. Positiv wird im Jahresbericht vermerkt, dass sich die Qualität der Unterkünfte für Erntehelfer verbessert habe und vermehrt digitale Arbeitserfassungssysteme genutzt würden.
Kurzfristige Beschäftigung wird überprüft
Schaum wies darauf hin, dass der Anteil der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitskräfte aus Mittel- und Osteuropa in der hiesigen Landwirtschaft kontinuierlich zunehme, während die Zahl der kurzfristig Beschäftigten kleiner werde.
Selbst in der Hochphase der Erntesaison Ende Mai liege inzwischen die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus dem Ausland über der der kurzfristig Beschäftigten. Die Bundesagentur für Arbeit (BfA) verzeichnete für Mai 2023 insgesamt rund 124.000 „ausländisch abhängig Beschäftigte in der Landwirtschaft, im Gartenbau und Forst“.
Neben dem im Zuge des Strukturwandels wachsenden Bedarf an Festangestellten und dem hiesigen Arbeitskräftemangel führt Schaum den Trend zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung darauf zurück, dass die Deutsche Rentenversicherung die Beschäftigungsverhältnisse inzwischen strenger prüfe als zuvor. Voraussetzung für eine kurzfristige Beschäftigung ist, dass die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses 70 Arbeitstage nicht überschreitet und die Arbeit „nicht berufsmäßig“ ausgeübt wird. Gewerkschaftsangaben zufolge hat erst jüngst ein Sozialgericht entschieden, dass in einer Reihe von Fällen kurzfristiger Beschäftigung eine „Berufsmäßigkeit“ vorgelegen habe.
47 Feldbesuche
Eigenen Angaben zufolge ging die Initiative Faire Landarbeit im Jahr 2023 mit insgesamt 18 verschiedenen Teams im ganzen Bundesgebiet 47 mal aufs Feld. Sie seien dabei mit etwas mehr als 3.300 Saisonbeschäftigten in direkten Kontakt getreten.
Rund 80% der angetroffenen Beschäftigten waren laut Initiative Frauen und Männer aus Rumänien. Die zweitgrößte Gruppe bildeten die Polen mit etwa 10%. Die Initiative Faire Landarbeit ist ein Bündnis der gewerkschaftsnahen Beratungsstellen Faire Mobilität, dem Europäischen Verein für Wanderarbeiterfragen (EVW) und dem Beratungsnetzwerk „Gute Arbeit“ von Arbeit und Leben, der IG BAU, kirchlichen Beratungsstellen sowie des PECO-Instituts. Der Jahresbericht zur Saisonarbeit in der Landwirtschaft erscheint seit 2018 regelmäßig.