Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau DLG-Feldtage 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Neues Urteil

Flurbereinigung: Grunderwerbsteuersatz zum Zeitpunkt der Zuordnung zählt

Welcher Grunderwerbsteuersatz gilt, wenn sich ein Flurbereinigungsverfahren in die Länge zieht und sich währenddessen der Steuersatz ändert? Der Bundesfinanuhof hat nun Klarheit geschaffen.

Lesezeit: 1 Minuten

Nehmen Sie an einem Flurbereinigungsverfahren teil und bekommen mehr Fläche zu gewiesen, als Sie eingebracht haben, müssen Sie Grunderwerbsteuer zahlen.

Generell gilt: Kaufen Sie eine Fläche, ist der Grunderwerbsteuersatz entscheidend, der zum Zeitpunkt galt, als Sie die Urkunde beim Notar unterzeichnet haben. Doch häufig kommt es vor, dass sich ein Flurbereinigungsverfahren in die Länge zieht. In der Zwischenzeit kann sich der Grunderwerbsteuersatz ändern.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden: Bei einem Flurbereinigungsverfahren ist die Höhe des Grunderwerbsteuersatzes zum Zeitpunkt der sogenannten „Ausführungsanordnung“ der Flurbereinigungsbehörde entscheidend, in der steht, welche Flächen Sie zugewiesen bekommen (Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.10.2022, Az.: II R 7/20).

Mehr zu dem Thema

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.