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Was tun, wenn der Steuerberater kündigt?

Steuerberater und Buchstellen kündigen vermehrt Mandanten. Was rechtlich gilt, haben wir Steuerberater Stefan Heins, Geschäftsführer bei der wetreu LBB in Kiel gefragt.

Lesezeit: 4 Minuten

Stefan Heins ist Steuerberater und Geschäftsführer bei der wetreu LBB in Kiel. Was gilt, wenn Steuerberater ihren Mandaten Kündigen, haben wir mit ihm geklärt.

Herr Heins, kann ein Steuerberater einfach kündigen?

Heins: Ein Steuerberater und auch der Landwirt als sein Mandant können beide jederzeit ohne Angabe von Gründen das Mandat beenden. Dafür gibt es keine Formvorschriften, es sei denn, es wurde etwas vertraglich vereinbart. Rein theoretisch ist also auch eine mündliche Kündigung gültig.

Aus Nachweisgründen ist jedoch die Textform per Mail, Fax oder Brief üblich. Der Steuerberater muss dabei nachweisen, dass die Kündigung dem Mandanten zugegangen ist. Damit die Kündigung gilt, muss der Steuerberater eindeutig formulieren, also z.B. die Begriffe „Kündigung“ oder „Mandatsniederlegung“ verwenden.

Welche Kündigungsfrist gilt?

Heins: Zwar sind Steuerberatungsleistungen als „Dienste höherer Art“  jederzeit kündbar, allerdings darf die Kündigung nicht „zur Unzeit“ erfolgen. Gemeint ist damit, dass der Steuerberater nicht am letzten Tag einer Einspruchs- oder Klagefrist kündigen darf.

Uns interessiert Ihre Meinung:

Wann liegt eine Kündigung zur Unzeit vor?

Heins: Dann, wenn für den (Ex-)Mandanten nicht mehr ausreichend Zeit besteht, um sich die gekündigten Dienste anderweitig zu beschaffen. Eine Kündigung während einer laufenden Betriebsprüfung ist allerdings nicht unbedingt eine Kündigung zur Unzeit. Keine Rolle spielt beim Begriff „Unzeit“ auch, ob ein Folgeberater teurer ist, so ein Urteil (OLG Düsseldorf, Az.: 18 U 45/86).

Ist eine Kündigung zur Unzeit unwirksam?

Heins: Nein! Allerdings machen sich Steuerberater dabei schadensersatzpflichtig, so ein Urteil (BGH Az.: IX ZR 153/01). Ein Steuerberater ist vom Schadenersatz befreit, wenn ein wichtiger Grund vorlag. Das kann z.B. der Fall sein, wenn Honorarzahlungen ausstehen oder das Vertrauensverhältnis aufgrund von Falschangaben des Mandanten, von verbalen Entgleisungen oder körperlichen Übergriffen zerrüttet ist. 

Welche Kündigungsfrist muss der Steuerberater mindestens einhalten?

Heins: Um die Probleme mit der Unzeit zu vermeiden, kündigen Steuerberater mindestens 1 Monat vor Ende des Mandats. Faire Steuerberater teilen bei der Kündigung mit, was noch erledigt wird, um Missverständnisse zu vermeiden. Gesetzlich festgelegt ist, dass zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Mandanten noch zumutbare Handlungen vorgenommen werden müssen, die keinen Aufschub dulden.

Bei Streifällen geht es nie um die tatsächliche Beendigung, sondern um die mögliche oder vermutete Vermögensschäden, die mit dem Wechsel in Verbindung stehen.
StB Stefan Heins

Wegen der Digitalisierung vieler Prozesse geben Mandant den Steuerberatern viele Vollmachten.Wie geht man damit um?

Heins:  Häufig liegen z.B. Vollmachten vor für: Steuerkonto Online, Bankenabruf, Abruf vorausgefüllte Steuererklärung, Empfangsvollmachten des Finanzamts, Prozeßvollmachten, Geldwäscheprävention oderDatenübermittlung an Banken. Diese Vollmachten sollten Landwirte widerrufen. Allerdings hat auch der Steuerberater zur Vermeidung von Beratungsschäden ein Interesse, sich kurzfristig um die Kündigung aller bestehenden Vollmachten zu kümmern.

Für das Finanzamt ist der Widerruf der Vollmacht erst gültig, wenn eine entsprechende Erklärung zugeht (§ 80 Abs. 1 Satz 3 AO). Bis dahin gilt der Steuerberater als bevollmächtigt, auch wenn er den Steuerberatungsvertrag gekündigt hat. Hat der Steuerberater dem Finanzamt gegenüber die Beendigung des Mandats angezeigt, bleiben trotzdem erfolgte Zustellungen ohne Wirkung gegenüber dem früheren Mandanten. Der Berater muss aber aufgrund der vorher bestehenden vertraglichen Beziehungen, Schriftstücke an den Ex-Mandanten aufgrund nachvertraglicher Nebenpflichten übermitteln.

Wie können Landwirte reagieren, wenn sich der Steuerberater sich bei der Kündigung nicht an die rechtlichen Vorschriften hält?

Heins: Zunächst sollte geprüft werden, ob ein Steuerberatungsvertrag geschlossen wurde. In Einzelfällen können nämlich Kündigungsfristen in dem Steuerberatungsvertrag vereinbart worden sein.

Sofern der Vertrag eine Kündigungsfrist enthält, ist diese einzuhalten (sofern gesetzeskonform und nicht unzumutbar / unzulässig). Bei Unzumutbarkeit oder grober Pflichtverletzung kann ggf. eine fristlose Kündigung rechtlich wirksam sein. Im Zweifel sollte man allerdings einen versierten Juristen / Rechtsanwalt zu Rate ziehen, der das Vertragsverhältnis dahingehend bewertet. In der Regel ist eine Kündigungsfrist in einem Steuerberatungsvertrag für beide Seiten jedoch ein sinnvolles Instrument, da hierdurch zeitlich koordiniert ein Wechsel zu einem neuen Steuerberater vollzogen werden kann.

Bei Mandatskündigungen, geht es in Streitfällen nie um die tatsächliche Beendigung, die ist ja eingetreten in dem Moment, in dem der Steuerberater mitteilt, dass die Zusammenarbeit zu Ende ist. Es geht immer um mögliche oder vermutete Vermögensschäden, die mit dem Wechsel in Verbindung stehen. Diese müssen zivilrechtlich geltend gemacht und erstritten werden. Da kommt man um eine rechtliche Betreuung nicht herum.

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