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topplus Wachstumschancengesetz

Umsatzsteuer: Vermutlich bleibt es bei 9 % Vorsteuer für Pauschalierer

Derzeit deutet immer mehr darauf hin, dass die Regierung den Vorsteuersatz für Pauschalierer doch nicht von 9 auf 8,4 % senken wird.

Lesezeit: 2 Minuten

Gestern Abend stimmte der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat mit einfacher Mehrheit einem Kompromissvorschlag zum Wachstumschancengesetz zu. Die Regierung benötigt jedoch weiterhin die Unterstützung der Bundesländer, um das Gesetzespaket durchzubringen. Danach sieht es momentan aber nicht aus. Insbesondere die von CDU und CSU geführten Länder fordern, im Austausch für ihre Zustimmung im Bundesrat zum Wachstumschancengesetz, die Rücknahme der geplanten Streichung der Agrardieselrückvergütung.

Umstrittene Passage gestrichen

Unstrittig ist aber offensichtlich: Es bleibt bei einem Vorsteuersatz für Pauschalierer von 9 %. In der ursprünglichen Version war eine Absenkung auf 8,4 % vorgesehen. Im Kompromissvorschlag taucht die Passage nicht mehr auf.

Bis zur endgültigen Abstimmung über das Wachstumschancengesetz im Bundesrat am 22. März will die Ampelfraktion weiter Gespräche mit der CDU-CSU-Fraktion führen. Hintergründe zu dem Streit können Sie auch hier nachlesen: Wachstumschancengesetz: Streit um Agrardiesel geht in die Verlängerung.

Das aus 50 Einzelmaßnahmen bestehende Wachstumschancengesetz ist als Turbo für die deutsche Wirtschaft gedacht und sollte diese ursprünglich um rund 7 Mrd. € entlasten. Ende vergangenen Jahres hat der Bundestag dem Gesetz zugestimmt. Auf den letzten Metern bremste jedoch der Bundesrat das Lieblingsprojekt der Ampel aus, weil ein Großteil der Kosten zulasten der Bundesländer und Kommunen gehen sollte.

4 Milliarden weniger

Das geplante Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.2024 war durch das Nein im Bundesrat hinfällig. Seitdem rang der Vermittlungsausschuss um eine Lösung, die nun in Gestalt eines Kompromisses vorliegt: Eine Entlastung von Industrie und Mittelstand um rund 3 Mrd. €, statt der anfänglichen 7 Mrd. €, die das Bundeswirtschaftsministerium zunächst vorgesehene hatte. Das Regierungsvorhaben umfasst unter anderem die Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude und bewegliche Wirtschaftsgüter.

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