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Grundsteuer: Ist das Bundesmodell verfassungswidrig? ​

Die Grundsteuerreform dürfte in vielen Bundesländern verfassungswidrig sein. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles Gutachten.

Lesezeit: 2 Minuten

Ein neues Gutachten lässt Zweifel an der Rechtmäßigkeit der neuen Grundsteuer aufkommen, die ab 2025 gelten soll. Auf rund 70 Seiten hat der Steuerexperte Prof. Gregor Kirchhof aus Augsburg zahlreiche Argumente aufgelistet, warum aus seiner Sicht die Reform verfassungswidrig ist.

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Im Visier hat Kirchhof vor allem das Bundesmodell. Die ehemals Große Koalition hatte dieses entwickelt, den Ländern aber freigestellt, davon abweichende Verfahren auf den Weg zu bringen. Elf Länder haben sich für die Vorgaben aus Berlin entschieden. Fünf weichen davon ab, nämlich Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen.

Kirchhoff kritisierte auf einer Pressekonferenz Anfang der Woche vor allem die Parameter, die der Bund für die Berechnung der Grundsteuerwerte heranzieht. Diese führten zu viel zu hohen und realitätsfremden Werten.

In Auftrag gegeben haben das Gutachten der Bund der Steuerzahler und der Eigentümerverband Haus & Grund. Diese bereiten nach eigenen Angaben bereits Musterklagen vor, um das Bundesmodell per Richterspruch zu Fall zu bringen. Für die betroffenen Länder wäre das ein herber Rückschlag, da die Grundsteuer für die Kommunen eine der wichtigsten Einnahmequellen ist.

Es gibt einen Ausweg

Kirchhoff rät den Ländern, die das Bundesmodell gewählt haben, eigene Verfahren zu entwickeln und sich an Hamburg, Hessen und Niedersachsen zu orientieren. Deren Berechnungsmethoden sind aus seiner Sicht verfassungskonform.

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