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Bei Reinigung – Explosionsgefahr!

Lesezeit: 2 Minuten

Brandenburg im Juli 2011: Seit zwei Monaten werden die insgesamt sechs Fermenter, Nachgärer und Gärrestelager eines Biogasparks gereinigt. Bei den Arbeiten im vorletzten Behälter geschieht es: Ausströmendes Gas verpufft. Zwei Mitarbeiter, die gerade damit beschäftigt waren, Ablagerungen aus dem Behälter abzusaugen, werden schwer verletzt. Einer wird wenig später an seinen Verbrennungen sterben.


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Es muss nicht immer so schlimm kommen. Aber dieser Vorfall zeigt, dass Fermenterreinigungen vorsichtig und durchdacht angegangen werden sollten und keineswegs ungefährlich sind.


„Die meisten Unglücke geschehen nicht während des Normalbetriebs der Biogasanlage, sondern bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten“, weiß Roland Waha, Fachreferent im Bereich Technik der Biogasnutzung beim Fachverband Biogas. Für Arbeiten wie der Fermenterreinigung empfiehlt er den Anlagenbetreibern, einen genauen Arbeitsplan zu erstellen, dabei die potenziellen Gefahren zu berücksichtigen und alle beteiligten Personen darauf hinzuweisen. Das dient zum einen der Eigenkontrolle, zum anderen ist er dazu ohnehin rechtlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (u. a. Betriebs­sicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz) verpflichtet. Was es dabei zu beachten gibt, zeigt unsere Checkliste.


Gefährliche Gase. Beim Einstieg in einen Gärbehälter droht besondere Gefahr durch Gase:


  • Methan: Explosionsgefahr,
  • wenig Sauerstoff und viel Kohlendioxid: Erstickungsgefahr
  • Schwefelwasserstoff: Erstickungs- und Explosionsgefahr.


Vor allem Schwefelwasserstoff kann während der Arbeit innerhalb von Sekunden freigesetzt werden. Daher muss auch während der Arbeiten ständig die Gaskonzentration gemessen werden.


Grund für die Ausgasungen ist die bakterielle Aktivität im Sediment. Möchte man auch dieses Restrisiko auf ein Minimum reduzieren, kann man den Fermenter kurzeitig etwa einen Meter hoch mit kaltem Wasser fluten. Dann kommen alle biologischen Prozesse weitestgehend zum Erliegen und unkontrollierte Gasbildung wird gehemmt.


Doch ob man nun flutet oder nicht: Das Wichtigste vor und während der Räumung ist die ständige Lüftung des Behälters! Damit sollte mindestens ein halben Tag vor dem Einstieg begonnen werden. Für diese Zwecke kommen nur explosionsgeschützte Gebläse in Frage, die mindestens eine zehnfache Luftwechselrate (d. h. Luftaustausche pro Stunde) schaffen.-tg-

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