Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

Aus dem Heft

07/08: Das Wichtigste zum Wärmegesetz

Als zweites wichtiges Gesetz hat die Regierung vergangene Woche das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz beschlossen. Wir haben für Sie die wichtigsten Aussagen der Bundestagsdebatte sowie die Eckpunkte zusammengefasst.

Lesezeit: 5 Minuten

Als zweites wichtiges Gesetz hat die Regierung vergangene Woche das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz beschlossen. Wir haben für Sie die wichtigsten Aussagen der Bundestagsdebatte sowie die Eckpunkte zusammengefasst.

Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.


"Während das vergangene Jahr den Klimaschutz stärker in den Vordergrund gerückt hatte, steht dieses Jahr im Zeichen steigender Energiepreise", leitete die CDU-Abgeordnete Dr. Maria Flachsbarth die Debatte um das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ein. Der Ölpreis von zeitweise 135 Dollar pro Barrel ließ die Kraftstoffpreise auf über 1,50 Euro je Liter steigen. Heizöl verteuerte sich im Vergleich zum Vorjahr um bis zu 65 % und die Inflationsrate stieg in Folge auf bis zu 3 %. "Gründe für diese Preissteigerungen sind ein unguter Mix aus steigender Nachfrage, begrenztem Angebot und Finanzspekulation. Auf Sicht wird es nicht zu einer Senkung der Preise kommen", erwartet die Politikerin.


Viel Spielraum für Nutzungspflicht


Aus diesem Grund sei das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ein nachhaltiges Instrument. Es sieht für das Jahr 2020 14 % der Wärme- und Kälteerzeugung aus Erneuerbaren Energien vor. Die anteilige Nutzungspflicht der erneuerbaren Wärme bei Neubauten kann von Sonne, Holz über Biogas bis hin zum Klärschlamm erfüllt werden (siehe unten).


Dazu beitragen können aber auch Dämmung, Fernwärme, die Nutzung der Abwärme aus der Kraft-Wärme-Kopplung oder eine Kombination der unterschiedlichen Maßnahmen. "Der Union war es besonders wichtig, dieses Gesetz technologieoffen auszugestalten und das haben wir erreicht", fasst Flachsbarth zusammen.


Aber auch bestehende Gebäude würden in dem Gesetz berücksichtigt, macht Flachsbarth aufmerksam: Und zwar nicht über Zwangsmaßnahmen, sondern über Förderungen. "Für das Marktanreiz-programm, das in das Gesetz integriert wurde, haben wir 500 Mio. Euro pro Jahr angesetzt. Bereits im ersten Quartal dieses Jahres sind fast 30.000 Anträge mit einem Fördervolumen von 26 Mio. Euro auf den Weg gebracht worden", macht sie auf die Wirkung der Investitionsförderung aufmerksam. Das CO2-Gebäudesanierungsprgramm habe im ersten Quartal dieses Jahres zu Kreditzusagen für energieeffizientes Bauen und Sanieren in Höhe von 1,4 Mrd. Euro geführt. Das seien 44% mehr als im letzten Jahr.


Grüne kritisieren fehlende Altgebäude


Kritik erntete die Regierung bei dem vorgestellten Gesetz vor allem deshalb, weil die Nutzungspflicht für Erneuerbaren Energien nicht für Altgebäude gilt. "Dabei sind 99% des Gebäudebestands Altbauten", führt die Grünen-Abgeordnete und ehemalige NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn an. "So, wie Sie, Herr Gabriel, das Klimagesetz haben zerrupfen lassen, kann man keine Klimapolitik in Deutschland machen. Sie schaden damit den Mieterinnen und Mietern in Deutschland!", wettert Höhn. Denn hohe Energiepreise würden vor allem Familien mit Kindern künftig stark zusetzen. Außerdem könnten keine Emissionen eingespart werden, wenn die Gebäude noch nicht existieren.


Dem hält Flachsbarth entgegen: "Wie hätten eine junge Familie oder ältere Menschen in einem Altbau das bezahlen sollen, wenn wir eine Nutzungspflicht für Bestandsgebäude festgeschrieben hätten?" Gerade sozial schwache Menschen wären damit in Bedrängnis gekommen. Daher habe sich die Regierung entschieden, eine Förderung einzurichten und bei Altgebäuden auf Freiwilligkeit zu setzen. "Wenn wir auf die abgerufenen Fördermittel in diesem Jahr schauen, haben wir damit Erfolg", führt Flachsbarth an.


"Eine Verpflichtung im Altbau würde außerdem dazu führen, dass wir in den Ländern und Kommunen ein paar tausend Kontrolleure einstellen müssten, die den Austausch des alten Kessels überwachen", verteidigt auch Umweltminister Siegmar Gabriel das vorgestellte Gesetz. Die Fördermittel seien ein Beitrag zur Senkung der Kosten für heutige Hausbesitzer. "Wenn Sie jetzt 10.000 Euro für eine Solarthermieheizung investieren, erhalten Sie 1000 Euro Zuschuss. In wenigen Jahren rechnet sich das, weil Sie ihre Heizkostenrechnung reduzieren", argumentiert Gabriel.


Anders als beim Erneuerbaren-Energien-Gesetz muss der Bundesrat dem Wärmegesetz zustimmen. Denn es greift auch in Landesgesetze wie dem Wärmegesetz in Baden-Württemberg ein. Ein Inkrafttreten ist für den 1.1.2009 geplant. Hinrich Neumann


Eckpunkte des Wärmegesetzes Das jetzt vom Bundestag beschlossene Wärmegesetz ist einigen Punkten gegenüber dem Regierungsentwurf vom 5. Dezember 2007 verändert worden: - Die Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien können Hausbesitzer mit 15 % Solarthermie decken. - Auch auf Erdgasqualität aufbereitetes Gas darf eingesetzt werden, wenn der Anteil 30 % erreicht und das Gas in KWK-Anlagen genutzt wird. Der Gesetzgeber erkennt dabei neben Biogas auch Klärgas und Deponiegas an. - Sonstige Biomasse muss dagegen einen Anteil am Wärmeenergiebedarf von 50 % erreichen. - Hausbesitzer dürfen dabei Biokraftstoffe wie Pflanzenöl oder Biodiesel in entsprechenden Heizkesseln einsetzen, jedoch kein Palm- oder Sojaöl. - Bei den einsetzbaren Festbrennstoffen orientiert sich das Gesetz an den Biobrennstoffen, die in der 1. Bundes-immissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) aufgeführt sind. Dazu zählen: Stückholz, Hackschnitzel, Holzpellets, Stroh oder "ähnliche" pflanzliche Stoffe. - Wärmepumpen werden zugelassen, wenn sie 50 % des Wärmebedarfs decken und eine bestimmte Jahresarbeitszahl erfüllen. Diese muss bei Luft/Wasser- und Luft/Luft-Wärmepumpen zur Beheizung 3,5, bei allen anderen 4,0 erreichen. - Möglich ist auch die Wärmerückgewin-nung aus Raumluft. Der Rückgewinnungs-grad muss dafür 70 % erreichen. - Bei Wärme aus einem Fernwärmenetz muss die Wärme entweder überwiegend aus Neuen Energien, zu 50 % aus KWK-Abwärme, zu 50 % aus Abwärme oder zu 50 % aus einer Kombination dieser beiden

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.