Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 der neuen Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) zugestimmt. Die TA Luft sieht strengere Begrenzungen für den Schadstoffausstoß von Anlagen vor, die immissionsschutzrechtlich genehmigt werden müssen. Sie definiert die zulässige Luftbelastung durch Ammoniak, Feinstaub oder Stickoxide sowie Höchstgrenzen für den Stickstoffniederschlag in der Umgebung einer Anlage.
Mit der Neufassung hat der Gesetzgeber erstmals eigene Regelungen für Biogasanlagen aufgenommen. Das könnte laut Fachverband Biogas für mehr Rechtssicherheit sorgen. Denn die verschiedenen Fassungen des EEG unterscheiden sich stark. Jetzt könnten sie harmonisiert und mit den Anforderungen des Fachrechts in Einklang gebracht werden. Der nächste Schritt müsse nun eine Überarbeitung der technischen Vorgaben im EEG sein, damit diese zukünftig auf die TA Luft als zentralen Regelungsort verweisen. Kritisch sieht der Verband die zunehmende Komplexität der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben.