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2. Biogas-Ausschreibungsrunde gestartet

Die Bundesnetzagentur hat gestern die jährliche Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen eröffnet.

Lesezeit: 2 Minuten

Am 3. September 2018 können sich Betreiber von Biogasanlagen wieder um eine Anschlussförderung bewerben. Die zuständige Bundesnetzagentur hat die neue Runde gestern eröffnet. „Nachdem es in der letzten Runde relativ wenig Wettbewerb um EEG-Zahlungen für Biomasseanlagen gab, hoffen wir in diesem Jahr auf eine höhere Beteiligung“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.


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225 MW ausgeschrieben


Seit 2017 werden die Förderhöhen für Strom aus Biomasseanlagen ab einer Größe von 150 Kilowatt per Wettbewerb ermittelt. Hierzu führt die Bundesnetzagentur einmal pro Jahr ein Ausschreibungsverfahren durch. Die niedrigsten Gebote erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist.

Für die Runde 2018 beträgt das Volumen 225,8 MW. Es errechnet sich aus einem Wert von 150 Megawatt, von dem die Summe der installierten Leistung der außerhalb der Ausschreibungen geförderten Biomasseanlagen abzuziehen und die nicht bezuschlagte Menge des Vorjahres zu addieren sind.


Investoren können bis zum 3. September 2018 ihre Gebote einreichen. Das Höchstgebot beträgt für neue Anlagen 14,73 Cent/kWh. Eine Besonderheit der Ausschreibungen für Biomasse ist, dass auch bereits in Betrieb genommene Anlagen teilnehmen können. Diese können sich um eine zehnjährige Anschlussförderung bewerben, wenn ihre restliche Förderdauer nach dem EEG weniger als acht Jahre beträgt. Eine Mindestgebotsgröße gibt es hierbei nicht. Der Höchstwert für Gebote für bestehende Anlagen beträgt in dieser Runde 16,73 Cent/kWh.


Wichtige Voraussetzungen beachten



Es gilt grundsätzlich das Gebotspreisverfahren, wonach der Zuschlagswert dem jeweils angebotenen Preis entspricht. Besonderheit bei bestehenden Anlagen: Gebote mit einer Größe von 150 Kilowatt oder weniger erhalten den Preis des letzten noch bezuschlagten Gebots als Zuschlagswert.


Teilnahmevoraussetzung ist eine behördliche Genehmigung zur Errichtung der Anlage und deren Meldung an das Marktstammdatenregister bis zum 13. August 2018.

Die aktuelle Ausschreibung ist veröffentlicht unter www.bundesnetzagentur.de/bioausschreibungen18.



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