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Agrarbetriebe gehören bei Gasverknappung zum Kreis der „geschützten Kunden“

„Geschützte Kunden“ sind solche, deren Belieferung durch die Gasversorgungsunternehmen auch bei einer teilweisen Gasversorgungsunterbrechung prioritär gewährleistet werden soll.

Lesezeit: 3 Minuten

Landwirtschaftliche Betriebe zählen wie Gewerbebetriebe, Schulen oder Krankenhäuser zum Kreis der „geschützten Kunden“, die bei der Gaszuteilung bei einer Knappheit bevorzugt versorgt werden. Das hat der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) klargestellt.

Voraussetzung dafür ist Müller zufolge, dass der Gasverbrauch des einzelnen Betriebes die Grenze von 1,5 Mio kWh nicht übersteigt und die Anschlussleistung unter 500 kW liegt. Allerdings gilt dieser Schutz laut Müller nicht absolut. „Denn natürlich müssen wir auch für die geschützten Kunden erst einmal genügend Gas haben“, räumte er im FAZ-Interview ein.

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DBV: "Betriebe werden wie andere Kleinverbraucher behandelt"

Udo Hemmerling vom Deutschen Bauernverband (DBV) verwies gegenüber AGRA-EUROPE darauf, dass im praktischen Betrieb ohnehin nur den rund 2.500 Großverbrauchern in Deutschland die Gaszufuhr gezielt gedrosselt werden könne. Dies sei aber eher eine technische als eine rechtliche Frage, stellte der stellvertretende DBV-Generalsekretär fest.

Für Landwirte bedeute die Klarstellung von Behördenchef Müller, dass ihre Betriebe genauso behandelt würden wie alle anderen Kleinverbraucher im jeweiligen Gasnetzbereich.

Beim Zentralverband Gartenbau (ZVG) pocht man darauf, dass auch die Gartenbaubetriebe zu den „geschützten“ Kunden zählen. „Wenn in den Äußerungen die landwirtschaftlichen Betriebe explizit aufgeführt sind, dann gehen wir davon aus, dass damit die gesamte landwirtschaftliche Urproduktion gemeint ist und damit auch der Gartenbau eingeschlossen ist“, so ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer auf Anfrage.

Noch greift der Staat nicht ein

Bekanntlich hat Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck die erste Stufe des „Notfallplan Gas“ in Kraft gesetzt. Drei Eskalationsstufen eröffnen der Regierung dabei unterschiedliche Handlungsspielräume. Die erste Stufe ist die Frühwarnstufe, es folgen die Alarmstufe und die Notfallstufe.

Noch greift der Staat nicht aktiv in den Gasmarkt ein - vielmehr müssen Gaslieferanten und Netzbetreiber im Rahmen sogenannter marktbasierter Maßnahmen mehr Gas beschaffen, die Speicher bestmöglich füllen und Gasflüsse optimieren.

Laut der Security-of-Supply-(SoS)-Verordnung genießen Privatkunden auch in der Notfallstufe besonderen Schutz. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz ist Privatkunde aber nur, wer Energie für den eigenen Verbrauch im Haushalt nutzt oder wessen Jahresverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke bis zu 10.000 kWh beträgt. Dies hatte bei Ferkelerzeugern und Unterglasbetrieben zwischenzeitlich Sorgen ausgelöst, ihre Ställe und Gewächshäusern könnten im nächsten Winter mangels Gasnachschub auskühlen.

Rechtliche Grundlagen klar

Die rechtlichen Grundlagen für „geschützte Kunden“ werden im Energiewirtschaftsgesetz, der Gasnetzzugangsverordnung und in der europäischen Verordnung zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung, auch SoS-Verordnung genannt, gelegt. Demnach sind „geschützte Kunden“ solche, deren Belieferung durch die Gasversorgungsunternehmen auch bei einer teilweisen Gasversorgungsunterbrechung oder im Falle außergewöhnlich hoher Gasnachfrage prioritär gewährleistet werden soll.

Es drohen leere Regale

Die Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (AöL) unterstützt den nationalen „Notfallplan Gas“, erinnerte vorherige Woche an die Lebensnotwendigkeit der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln. Deshalb müssten auch Lebensmittelunternehmen bei der Gasversorgung priorisiert werden.

„Ohne genügend Gas laufen unter anderem Öfen in den Bäckereien nicht, Milch wird nicht pasteurisiert oder Konserven können nicht haltbar gemacht werden. Dies führt zu leeren Regalen in den Läden, im schlimmsten Fall zu Hunger. Neben gesundheitlichen Folgen hat eine solche Situation das Potential, Panik in der Bevölkerung auszulösen”, so der geschäftsführende Vorstand der AöL, Dr. Alexander Beck. Daher appellierte er an die Bundesregierung und die Bundesnetzagentur, noch einmal über eine Priorisierung der Lebensmittelwirtschaft bei der Gasversorgung nachzudenken.

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