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Als Vermieter die Nebenkosten erhöhen - wie ist das möglich?

Die steigenden Energiepreise zeichnen sich auch in Privathaushalten immer weiter ab. Inwiefern Sie als Vermieter höhere Nebenkosten für Ihre Mieter ansetzen können, erklärt unsere Expertin.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:

Wir haben Mieter auf dem Hof. Pro Monat berechnen wir eine Nebenkostenpauschale (NK-Pauschale). Den Verbrauch pro Mieter können wir nicht bestimmen. Wegen des hohen Ölpreises müssen wir die NK erhöhen. Wie gehen wir vor?

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Antwort:

Die NK dürfen Sie nur anpassen, wenn eine Klausel im Mietvertrag steht, nach der Sie NK-Pauschale einseitig erhöhen dürfen. Die neuen NK gelten ab dem zweiten Monat nach Abgabe der Erklärung. Bitte beachten Sie dabei Folgendes:

  • Die NK-Pauschale können Sie nur in dem Umfang erhöhen, um die Ihre Betriebskosten steigen.
  • Sie müssen die Erhöhung begründen.
  • Ihr Mieter muss die Erhöhung überprüfen können. Führen Sie dazu frühere und aktuelle Kosten auf und geben Sie an, wie Sie die Kosten umlegen, z.B. pro m2 der Wohnung.
  • Sie müssen die Erhöhung schriftlich weitergeben (Brief, E-Mail, Fax), mündlich reicht es nicht aus.
  • Gibt es mehrere Personen im Mietvertrag, führen Sie alle Personen in der Erklärung mit auf (sämtliche Mieter und Vermieter).
  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Mieter die Erklärung erhält (Zeugen, Einschreiben, Lesebestätigung bei einer E-Mail). Sonst ist sie ungültig.

Steht keine Anpassung in Ihrem Mietvertrag, können Sie Messgeräte installieren, den Verbrauch der Mieter erfassen und die Kosten auf die Mieter umlegen. Oder Sie vereinbaren nachträglich im Vertrag, dass Sie die NK-Pauschale einseitig anpassen dürfen. Dieser Änderung können die Mieter zustimmen, müssen es aber nicht.

Unsere Expertin:

RA Stephanie Schrapp, Husemann Eickhoff Salmen & Partner GbR, Dortmund

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