Die Biogasbranche sollte unverzüglich damit beginnen, Vorschläge für verbesserte Ausschreibungsbedingungen zu entwickeln. Dazu sollte die Branche gemeinsame Positionen für die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2019 erarbeiten, forderte die Thüringer Umwelt- und Energieministerin Anja Siegesmund auf der 50. Biogasfachtagung am 7. November in Erfurt-Alach. In den kommenden Bundesratsinitiativen zur Weiterentwicklung des EEG müsse der gute Fortbestand gerade auch der Thüringer Biogas-Branche gesichert werden.
Anlagenbestand ist massiv gefährdet
Der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Thüringer Bauernverband e.V. (TBV) begrüßen die Initiative der Thüringer Landesregierung ausdrücklich. „Eine Überarbeitung des EEG 2017 ist dringend geboten, da das Auslaufen der EEG-Förderung den Anlagenbestand in Thüringen massiv gefährde“, betonte Toralf Müller, Vizepräsident des TBV. So sind seit 2012 bereits zehn Biogasanlagen (BGA) in Thüringen stillgelegt worden. In den letzten beiden Ausschreibungsrunden 2017 und 2018 bekamen zudem nur eine bzw. nur drei BGA einen Zuschlag.
Mit Blick auf die Novellierung des EEG besteht insbesondere Handlungsdruck hinsichtlich des Investitions- und Vertrauensschutzes für Biogasanlagen, die Gülle einsetzen oder die auf eine bedarfsgerechte Energieerzeugung umgerüstet werden. „Aufgrund von steigenden technischen Forderungen, z.B. zur Verweilzeit von Gülle, geht der gerade in Thüringen gelebte Klimaschutz durch Nutzung von Reststoffen verloren“, meinte Ingo Baumstark, Regionalreferent Ost des FvB. Weiterhin müssten die Anreize zur bedarfsgerechten Stromerzeugung verbessert werde, etwa durch eine Erhöhung des sogenannten Flexdeckels, durch den die Menge der durch Biogasanlagen eingespeisten Energie ins Stromnetz reguliert wird.