Frage:
Meine Gemeinde verhindert den Bebauungsplan (B-Plan) für meine 4 ha große Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlage. Die Fläche ist eine sehr abschüssige Wiese, die ich teilweise nicht mit dem Schlepper befahren kann.
Kann ich mich hier an die übergeordnete Landeskreisstelle wenden, um Druck auf die Gemeinde auszuüben?
Antwort:
Leider können Sie nicht über eine höhere Stelle Druck auf die Gemeinde ausüben. PV-Freiflächen sind nicht privilegiert (§ 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)). Daher muss die Kommune einen B-Plan für die Anlage aufstellen. Die Planungshoheit liegt bei den Gemeinden. Als Eigentümer haben Sie keinen Einfluss.
Hat Ihre Gemeinde mehrheitlich gegen die Bauleitplanung gestimmt, bekommen Sie keine Genehmigung für die Anlage.
Aktuell wird im Bund im Rahmen des sogenannten "Sommerpaket" diskutiert, ob PV-Freiflächen als Nebenanlage zu einem landwirtschaftlichen Betrieb privilegiert sein könnten. Dann wäre kein B-Plan nötig. Dafür muss die Anlage dem landwirtschaftlichen Betrieb räumlich und funktional untergeordnet sein. Wahrscheinlich wird die Anlagengröße auch eine Rolle spielen.
Bei Ihrer recht kleinen Anlage könnten Sie versuchen, die Anlage als "sonstiges Vorhaben" nach § 35 Abs. 2 BauGB genehmigen lassen. Dann darf die Anlage keine öffentlichen Belange beeinträchtigen. Inwieweit diese Klausel in der Praxis Erfolg verspricht, entscheidet sich je nach Einzelfall.
Unser Experte:
RA Peter Rauschenbach, Prometheus RAe-Gesellschaft mbH, Leipzig