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Biokraftstoffe

Einigung im Umweltausschuss: Besserer Rahmen für Biokraftstoffe

Der Umweltausschuss im Bundestag will eine höhere THG-Minderungsquote im Verkehr und einen gleichmäßigeren Anstieg. Das stärkt Landwirtschaft und Industrie, wertet der VDB.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Umweltpolitiker im Bundestag haben eine wegweisende Entscheidung für mehr Klimaschutz im Verkehr getroffen: So bewertet der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) den heute im Umweltausschuss des Bundestages getroffenen Kompromiss zur Fortentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). „Der Ausschuss stärkt damit Industrie und Landwirtschaft in Deutschland. Mit dieser Weichenstellung lösen sie Investitionen in neue Produktionsanlagen erneuerbarer Kraftstoffe aus“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer beim VDB. „Damit wird der jüngste Beschluss des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt. Wir begrüßen, dass die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes mit Leben gefüllt werden. Außerdem kommt Deutschland auch dem Ziel näher, die europäischen Vorgaben zum Klimaschutz einzuhalten.“

Anstieg der THG-Minderungsquote auf 25 %

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Nach dem heutigen Beschluss soll die THG-Quote soll bis zum Jahr 2030 auf 25 %steigen. Die Bundesregierung hatte dagegen eine Quotenhöhe von lediglich 22 %vorgesehen. Der Anstieg vor 2030 soll dabei kontinuierlich und nicht – wie bislang geplant – sprunghaft erfolgen. Dadurch können nach Berechnungen des VDB bis 2030 über 50 Mio. t mehr Treibhausgase eingespart werden als im Entwurf der Bundesregierung vorgesehen. „Diese Gesetzgebung entfaltet Signalwirkung auch für Forschung und Entwicklung im Bereich klimafreundlicher Kraftstoffe“, sagte Baumann.

Laut VDB sorgt der Minderungspfad dafür, die Emissionen im Verkehr deutlich zu senken – nicht nur bei Neufahrzeugen mit Elektromobilität, sondern auch im Fahrzeugbestand. Dafür ist entscheidend, dass die eingesetzten Kraftstoffe weniger Treibhausgase ausstoßen. „Genau dafür setzt die jetzt fortentwickelte THG-Quote einen Anreiz“, sagte Baumann. „Die Entscheidung des Umweltausschusses trägt erkennbar der Tatsache Rechnung, dass alle Alternativen gebraucht werden, um den Verkehrssektor zu dekarbonisieren. Nachhaltige Biokraftstoffe, Elektromobilität und strombasierte Kraftstoffe sind hierbei natürliche Partner.“

Ab 2023 keine Anrechnung von Palmöl mehr

Die THG-Quote verpflichtet die Mineralölindustrie, den Treibhausgasausstoß der von ihr in den Verkehr gebrachten Kraftstoffe im Jahr 2020 um 6 % zu senken. Dazu setzen die Mineralölunternehmen bisher zumeist Biokraftstoffe ein, sie können sich auch Elektromobilität, synthetische Kraftstoffe oder Wasserstoff anrechnen lassen. Diese Quote steigt bis 2030 auf 25 %, wobei es auch Mehrfachanrechnungen gibt, um bestimmte Antriebe oder Rohstoffe besonders zu fördern. Zum Beispiel wird Elektromobilität dreifach auf die Quote angerechnet. Biokraftstoffe aus Palmöl werden bereits ab dem Jahr 2023 nicht mehr gefördert. „Biokraftstoffe können mittel- bis langfristig verstärkt in Anwendungen eingesetzt werden, in denen die Anwendung batterieelektrischer Antriebe schwerfällt, insbesondere im Straßengüterverkehr und in der Landwirtschaft. Dies muss in den kommenden Jahren vom Gesetzgeber durch geeignete Regelungen ermöglicht werden“, sagte Baumann.

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