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Energiewende

Ende der Atomstromerzeugung rückt näher

In Süddeutschland droht eine Stromlücke. Der Ausbau der erneuerbaren Energien müsse daher forciert werden, fordert die Branchenplattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg.

Lesezeit: 4 Minuten

Bis Ende 2022 werden die letzten sechs Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet. Allein in Süddeutschland müssen dann über 4.000 Megawatt installierte Leistung durch andere Stromerzeuger ersetzt werden. Die im Herbst anstehende Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) muss dafür die Weichen stellen, fordert die Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg (Plattform EE BW). Geschäftsführer Franz Pöter sagt: „Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg ist in den letzten Jahren nur schleppend vorangekommen. Für eine schnelle Wiederbelebung der Energiewende – insbesondere in der Windenergie – ist die Landesregierung gefordert, die EEG-Novelle auf Bundesebene positiv mitzugestalten.“

Schlüsselelemente der Novelle sollten laut Plattform EE BW sein, die über Ausschreibungen geförderte Menge an erneuerbaren Energien zu erhöhen und die Degression der Förderhöhe zu senken. Außerdem müssten die EEG-Umlage und weitere Abgaben und Steuern auf den Strompreis reformiert und die Stromerzeugung im Süden Deutschlands gestärkt werden.

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Letzte EEG-Änderung vor dem Ende des Atomzeitalters

Die für Herbst 2020 angekündigte EEG-Novelle wird voraussichtlich die letzte größere Änderung des Gesetzes vor dem Ende des Atomstromzeitalters sein. „Es bleiben nur noch rund zwei Jahre, um zusätzliche klimaschonende Stromerzeugungskapazitäten aufzubauen. Im Stromübertragungsnetz wird es dann ausreichend Kapazitäten für die erneuerbaren Energien geben“, so Pöter. Denn spätestens Ende 2022 müssen das Atomkraftwerk Neckarwestheim und die beiden letzten Atomkraftwerke in Bayern abgeschaltet sein.

Nicht nur die Versorgungssicherheit, sondern auch der Aspekt des Klimaschutzes erfordert deutlich höhere Ausbaumengen der erneuerbaren Energien. „Wir brauchen allein in Baden-Württemberg durchschnittlich einen jährlichen Zubau von etwa 325 Megawatt (MW) Windenergie und rund 1000 MW Photovoltaik. Auch eine deutliche Steigerung bei Wasserkraft, Biomasse und Geothermie, die seit Jahren ohne nennenswerten Ausbau bleiben, ist wichtig, um einen angemessenen Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaschutzziele zu liefern“, erklärt Pöter mit Verweis auf die von der Plattform EE beauftragte Studie „Erneuerbare Energien für eine wirksame Klimapolitik in Baden-Württemberg“.

Ziele und Ausbaupläne ambitionierter gestalten

Die Plattform fordert, bei der Novellierung des EEG die für eine Förderung ausgeschriebenen Mengen an erneuerbaren Energien anzupassen. Diese sollten bei Wind an Land auf 4,7 Gigawatt pro Jahr und bei Photovoltaik auf mindestens 10 Gigawatt pro Jahr erhöht werden. Sonst verpasse die Bundesregierung ihr Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf 65 Prozent des Bruttostromverbrauchs zu erhöhen. Im Bereich der Bioenergie plädiert der Dachverband für eine Art Stabilisierungspfad, nach dem die ausgeschriebenen Volumina bis 2030 auf 1500 Megawatt pro Jahr steigen sollen.

Die Novelle des EEG solle auch die Degression der Förderhöhe senken. Zurzeit führt die monatlich drastisch sinkende Vergütung dazu, dass viele Anlagen kaum mehr wirtschaftlich betrieben werden können. Die Plattform EE BW geht beispielsweise davon aus, dass in Kürze keine großen Photovoltaikanlagen bis 750 Kilowatt installierter Leistung mehr gebaut werden. Ähnliches gilt bereits für (kleine) Wasserkraftanlagen, bei denen die Betriebskosten auch durch ökologische Modernisierungen eher steigen als fallen. Für die noch relativ junge Tiefengeothermie soll ab 2021 eine Degression gelten, die auch aus Sicht der Plattform EE BW zu früh kommt. Die Degression sollte an Ausbaustufen gekoppelt werden, anstatt sie zeitlich zu definieren.

Post-EEG-Anlagen sollten weiter am Netz bleiben

Ab 2021 scheiden die ersten Anlagen aus der EEG-Vergütung. „Hier müssen schnellstmöglich einfache und praktikable Anschlussregelungen für die Netzeinspeisung und Vergütung gefunden werden, sonst laufen wir Gefahr, viele Bestandsanlagen zu verlieren“, bewertet Pöter die Lage. „Das ist eine Gefahr für die Versorgungssicherheit in Baden-Württemberg.“ So gäbe es zum Beispiel für kleine Photovoltaikanlagen, für die eine Direktvermarktung am Strommarkt zu teuer ist, noch kein geeignetes neues Geschäftsmodell. Bei der Windenergie stockt der Ausbau derzeit aufgrund von mangelnder Flächenverfügbarkeit und langwierigen Genehmigungsverfahren so sehr, dass alte Anlagen laut Plattform EE BW am Netz gehalten werden sollten, wenn kein Repowering möglich ist.

Reform der EEG-Umlage und weiterer Abgaben und Steuern

Auch die EEG-Umlage müsse mit der Novelle reformiert werden: „Die Senkung der EEG-Umlage auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Generell sollte der Strompreis durch eine Reform der Abgaben und Steuern so gestaltet werden, dass Elektromobilität, die Erzeugung von grünem Wasserstoff und andere Technologien der Sektorkopplung ermöglicht werden“ erklärt Pöter. Eine Refinanzierung sei laut Plattform EE BW über eine Erhöhung des CO2-Preises auf mindestens 60 Euro (statt der festgelegten 25 Euro) pro Tonne CO2 und die daraus resultierenden Einnahmen des neuen Brennstoffemissionshandels möglich. „Eine Streichung der EEG-Umlage für Eigenverbraucher würde Anreize insbesondere für mittelständische Unternehmen setzen, eigene Erneuerbare-Energien-Anlagen zu installieren“, so Pöter weiter.

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