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Energiewende-Förderung

Energie- und Klimafonds soll weiterentwickelt werden

Mit dem Sondervermögen will die Bundesregierung u.a. die „Investitionen in Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ fördern, aber auch den Eigenverbrauch.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Energie- und Klimafonds (EKF) soll nach Willen der Koalition zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) weiterentwickelt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, mit dem sich der Bundestag am Donnerstag, 12. Mai 2022, in erster Lesung befassen will. Bei dem Fonds handelt es sich um ein Sondervermögen des Bundes. Aus dem Fonds werden aktuelle diverse klimaschutzpolitische Programmausgaben finanziert. Der Fonds wird von mehreren Ministerien bewirtschaftet.

Die Weiterentwicklung des Fonds soll laut Bundesregierung dazu dienen, den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu begegnen. Mit dem am 27. Januar 2022 verabschiedeten zweiten Nachtragshaushalt 2021 hatte der Bundestag Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Mrd. € an den Fonds übertragen. Konkret sieht der Entwurf zum einen den neuen Paragrafen 2a (Verwendung der Mittel zur Überwindung der Folgen der COVID-19-Pandemie) in dem Einrichtungs-Gesetz des EKF vor. In diesem soll, wie schon im Nachtragshaushalt, festgeschrieben werden, wozu die dem Fonds übertragenen Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Mrd. € genutzt werden dürfen.

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Erneuerbare Energien in Gebäuden

Aufgezählt wird unter anderem die „Förderung von Investitionen in Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“, die „Förderung von Investitionen zum Ausbau einer Infrastruktur einer kohlendioxidneutralen Energieversorgung“ und die „Stärkung der Nachfrage privater Verbraucher und des gewerblichen Mittelstands durch Abschaffung der EEG-Umlage“.

Zudem soll Paragraf 2 („Zweck des Sondervermögens“) angepasst und erweitert werden. Künftig soll das Sondervermögen demnach „zusätzliche Programmausgaben zur Förderung von Maßnahmen, die der Erreichung der Klimaschutzziele nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz, [...], dienen“, ermöglichen. Förderfähig seien „insbesondere Maßnahmen, die geeignet sind, die Transformation Deutschland zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Volkswirtschaft voranzutreiben“.

Weiterhin förderfähig sind künftig laut Entwurf „Maßnahmen zum internationalen Klimaschutz sowie Maßnahmen des damit in Verbindung stehenden Umweltschutzes". Wie bisher sollen aus dem Fonds energieintensive Unternehmen Zuschüsse erhalten können, um „emissionshandelsbedingte Erhöhungen von Strompreisen auszugleichen“.

Zudem wird das Gesetz unbenannt: Aus dem „Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens 'Energie- und Klimafonds' (EKFG)“ soll das „Gesetz zur Einrichtung eines Sondervermögens 'Klima- und Transformationsfonds' (Klima- und Transformationsfondsgesetz - KTFG)“ werden.

Die Bundesregierung hat den Entwurf als besonders eilbedürftig in den Bundesrat eingebracht. Eine Stellungnahme der Länderkammer steht noch aus.

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