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Bürgerenergie

Energy Sharing: Neuer Ansatz für Energiegenossenschaften

Das von der EU vorgeschlagene Konzept könnte helfen, dass Energiegenossenschaften ihre Mitglieder mit kostengünstigem Strom aus den eigenen Energieanlagen versorgen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die neue Europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie definiert einen neuen Rechtsrahmen für Bürgerenergie, der bis 2021 in Deutschland umgesetzt werden muss. Unter anderem sieht der Rechtsrahmen das sogenannte Energy Sharing innerhalb von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften vor. Das Bündnis Bürgerenergie e.V. (BBEn) hat dazu gemeinsam mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) auf dem Fachdialog "Neue Konzepte der EU für die Bürgerenergiewende" das Impulspapier Energy Sharing vorgestellt.

Dezentral verbrauchte Energie könnte Netze entlasten

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Das vom Analyseinstitut Energy Brainpool erstellte Papier zeigt auf, wie Energie-Gemeinschaften gemeinsam erzeugte erneuerbare Energie regional teilen können. So sollen Anreize dafür gesetzt werden, möglichst viel des gemeinsam erzeugten Stroms auch vor Ort zu nutzen und so sowohl die Netze zu entlasten als auch den Ausbau der erneuerbaren Energien wieder zu beschleunigen und für mehr Akzeptanz zu sorgen. Energy Sharing schaffe Identifikation der Bürger mit ihrer Stromversorgung und könne so eine ganz neue Dynamik für die Energiewende auslösen. „Angesichts der offensichtlichen Vorteile ist es höchste Zeit, dass die Bundesregierung sich der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und insbesondere des Energy Sharings in nationales Recht annimmt und der Energiewende neuen Schwung verleiht. Nutzen wir jetzt die Chance auf eine Bürgerenergiewende 2.0“, sagt Malte Zieher, Vorstand des Bündnis Bürgerenergie e.V.

Konzept könnte für mehr Akzeptanz sorgen

Marcel Keiffenheim, Aufsichtsrat im BBEn und Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy eG, ergänzt: „Mit dem Modell lässt sich beispielsweise die lokale Akzeptanz von Windenergieprojekten stärken. Die Anwohner können sich am Park beteiligen – und günstigen Ökostrom direkt aus den Anlagen erhalten.“

Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie, betont: „Nicht die großen Energiekonzerne, sondern Bürger haben die Energieversorgung demokratisiert und die Energiewende von unten vorangebracht. Jetzt muss es gelingen, mit den neuen Möglichkeiten, die die EU geschaffen hat, Bürgerenergie wieder stärker voranzubringen. Energy Sharing ermöglicht es, Erneuerbare Energien Menschen ohne eigene Erzeugungsanlage unmittelbar zugänglich zu machen und ist damit ein starker Treiber für die konkrete Teilhabe an der Energiewende.“

Chance für Energiegenossenschaften

Auch die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) unterstützt das Impulspapier: „Unsere Energiegenossenschaften wollen ihre Mitglieder mit kostengünstigem Strom aus den eigenen Energieanlagen versorgen. Deswegen ist die Umsetzung des Energy Sharing ein Kernanliegen der Energiegenossenschaften bei der Umsetzung des EU-Energiepakets“, meint Dr. Andreas Wieg, Leiter Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV.

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