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Erneuerbare Energien

EU-Parlament will 32,5 % erneuerbare Energien bis 2030

Das Europäische Parlament bestätigte am Dienstag, 14.11.2018, die mit dem Rat im Juni erzielte vorläufige Einigung über Energieeffizienz, erneuerbare Energien und die neue Governance-Struktur für die Energie-Union. Damit kommt auch das Aus für Biokraftstoffe auf Nahrungsmittelbasis.

Lesezeit: 3 Minuten

Bis 2030 muss sich die Energieeffizienz in der EU um 32,5 % verbessert haben, während der Anteil der Energie aus erneuerbaren Energien mindestens 32 % des Bruttoendenergieverbrauchs der EU betragen sollte. Beide Ziele sollen bis 2023 überprüft werden. Diese Ziele können nur angehoben, nicht gesenkt werden. Darauf einigten sich am Dienstag (14.11.2018) die Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP). Das Parlament bestätigte damit die mit dem Rat im Juni erzielte vorläufige Einigung über Energieeffizienz, erneuerbare Energien und die neue Governance-Struktur für die Energie-Union.

Die Steigerung der Energieeffizienz soll den Europäern laut EP sinkende Energiekosten bescheren. Darüber hinaus werde Europa seine Abhängigkeit von auswärtigen Lieferanten von Öl und Gas verringern, die lokale Luftqualität verbessern und das Klima schützen. Erstmals seien die Mitgliedstaaten auch verpflichtet, Maßnahmen zur Energieeffizienz zugunsten der von Energiearmut betroffenen Haushalte zu ergreifen.

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Außerdem dürfen die Verbraucher in der Union Energie aus erneuerbaren Quellen künftig nicht nur für den Eigenbedarf erzeugen, sondern auch speichern und verkaufen.

Parlament will Biokraftstoffe der zweiten Generation

Biokraftstoffe der zweiten Generation können eine wichtige Rolle bei der Verringerung des CO2-Ausstosses im Bereich Verkehr spielen, bestätigte das Parlament. Bis 2030 müssen mindestens 14 % des Kraftstoffs für Verkehrszwecke aus erneuerbaren Quellen stammen. Das Parlament blieb allerdings bei seiner in der Branche umstrittenen Aussage, dass Biokraftstoffe der „ersten Generation“ die Gefahr der „indirekten Landnutzungsänderung“ (ILUC) mit sich bringen würde, was die CO2-Emissionen erhöhe. Daher sollen Biokraftstoffe auf Basis von Anbaubiomasse wie Raps, Zuckerrüben oder Getreide ab 2030 nicht mehr bei der Berechnung zur Erfüllung der EU-Ziele für erneuerbare Energien berücksichtigt werden. Ab 2019 soll der Beitrag der Biokraftstoffe der ersten Generation zu diesen Zielen schrittweise eingestellt werden, bis er im Jahr 2030 Null erreicht.

Gegen den Druck der EU-Regierungen und der Europäischen Kommission hätten die Grünen/EFA durchgesetzt, Biokraftstoffe auf der Basis von Palmöl zu verbannen und Anreize zur Nutzung anderer Agrokraftstoffe auf europäischer Ebene zu beseitigen, teilte die deutsche EU-Parlamentarierin, Rebecca Harms, mit. Lobbydruck der Regierungen von Indonesien, Malaysia und Thailand und der Palmöllobby auf die EU-Regierungen hätte den Ausstieg aus Palmöl als Biokraftstoff aber ab dem Jahr 2023 verzögert.

„Um die Abholzung von Regenwäldern für europäische Autos zu stoppen, ist auch das Ende der direkten europäischen Anreize für andere nahrungsmittelbasierte Kraftstoffe ein wichtiger Fortschritt. Biokraftstoffe, die keine positive Klimabilanz aufweisen, dürfen in der Europäischen Union keine Zukunft haben“, betonte Harms.

Die nächsten Schritte

Sobald der Rat die Vereinbarung förmlich angenommen hat, werden die neuen Regeln im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Verordnung über die Governance-Struktur für die Energie-Union wird in allen Mitgliedstaaten direkt angewendet, während die EU-Länder die neuen Elemente der beiden anderen Richtlinien spätestens 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen müssen.

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