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Fördermittel für energiesparende Technik aus dem „Effizienzprogramm“

Mit dem Bundesprogramm des BMEL erhalten Sie Fördermittel für Energiesparmaßnahmen bei Modernisierung und Neubau, aber auch für die Eigenversorgung oder mobile Maschinen.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundesprogramm zur Förderung der Energieeffizienz und CO₂-Einsparung in Landwirtschaft und im Gartenbau gewährt Zuschüsse für Modernisierung und Neubau, regenerative Eigenenergieerzeugung, mobile Maschinen und Geräte. „Bei allen Maßnahmen steht die CO₂-Einsparung im Fokus“, erklärt Josef Neiber, Energieberater bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).

Daher gibt es auch eine Förderung für die qualifizierte Beratung zur Ermittlung des betriebsindividuellen CO₂-Einsparpotenzials in Höhe von 80 % der förderfähigen Netto-Beratungskosten. Die maximale Zuwendung liegt bei 7000 € bei betrieblichen Energiekosten von größer 10.000 €/Jahr, darunter gibt es maximal 4500 €. Die zuständige Förderanstalt, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat dazu ein Merkblatt „Beratung“ erstellt.

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Förderung von Einzelmaßnahmen

Förderfähig sind einzelne oder mehrere Investitionen (Austausch, Nach- oder Umrüstung) in technische Komponenten.

Dazu gehören:

  1. Elektrische Motoren und Antriebe
  2. Elektrisch angetriebene Pumpen
  3. Ventilatoren
  4. Kompressoren
  5. Vorkühlen in Milchkühlanlagen (auch bei erstmaliger Ausstattung)
  6. automatische Reifendruckregelanlagen (das ist zurzeit ausgesetzt).

Fördermodalitäten:

  • bis zu 30 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten
  • 3000 € Mindestinvestitionsausgaben

Modernisierung und Neubau

  • Optimierungsmaßnahmen an Anlagen zur Kühlung, Belüftung und/oder Wärmeversorgung;
  • Optimierung der Messe-, Steuer-, Regelungstechnik: „Das ist interessant für Schweinebetriebe mit Zwangsbelüftung“, sagt Berater Neiber.
  • Umstellung auf energieeffiziente Technologien und energetische Optimierung von technischen Prozessen

Fördermodalitäten:

  • bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten,
  • bis zu 40 % bei Nutzung von erneuerbaren Energien,
  • maximal 700 € pro jährlich eingesparter Tonne CO₂,
  • 20.000 € Mindestinvestitionsausgaben.

Regenerative Eigen-Energieerzeugung und Abwärmenutzung

Gefördert werden insbesondere:

  • Solarkollektoranlagen, Photovoltaikanlagen (wenn Solarstrom selbst genutzt werden kann),
  • Anlagen zum Einsatz von Biomasse und kleine Biogasanlage,
  • Wärmepumpen, Geothermie,
  • Maßnahmen zur Ab- und Fernwärmenetzen,
  • Anlagen zur Speicherung und Wiederabgabe dieser Energien.

Fördermodalitäten:

  • 800 € pro jährlich eingesparter Tonne CO₂
  • bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten

Mobile Maschinen und Geräte

Förderfähig sind:

  • die direkte Elektrifizierung von mobilen Motoren (vor allem Traktoren und sonstige motorbetriebene mobile Geräte) als Ersatz für Verbrennungsmotoren,
  • die Anschaffung oder die Umrüstung von Landmaschinen zur Nutzung von Biomethan und kaltgepresstem Rapsöl als Treibstoff,
  • Technologie für die Herstellung des kaltgepressten Rapsöls für den Eigenbedarf.

Fördermodalitäten:

  • 700 € pro jährlich eingesparter Tonne CO₂
  • bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten (Differenz von Anschaffungspreis zu Referenzpreis einer konventionellen Maschine)
  • 16.000 € Mindestinvestitionsausgaben (bei Um- und Nachrüstung 5000 €).

„Zu beachten ist: Bei allen Investitionsmaßnahmen außer den Einzelmaßnahmen muss der Betrieb ein CO₂-Einsparkonzept vorlegen“, erläutert Neiber. Sachverständige, die dieses ausstellen, findet man im Sachverständigenregister der BLE unter www.ble.de

Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Bundes easy-Online: foerderportal.bund.de

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