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Freiflächenanlagen auf Agrarflächen stellenweise erlaubt

In der nächsten Ausschreibungsrunde dürfen Sie für den Bau von Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten Gebote abgeben. sind eng begrenzt.

Lesezeit: 1 Minuten

In der nächsten Ausschreibungsrunde dürfen Sie für den Bau von Freiflächenanlagen auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten Gebote abgeben. Allerdings gilt das nur für die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern, heißt es dazu in der Meldung der Bundesnetzagentur.

 

Die Ausschreibung auf landwirtschaftlichen Flächen sind eng begrenzt. Die Flächenausschreibungsverordnung sieht für 2016 und 2017 jeweils nur rund 400 ha in benachteiligten Gebieten als zulässig vor.

 

In der letzten Ausschreibungsrunde führte die Erweiterung der Flächen in Süddeutschland zu einem erhöhten Wettbewerb. Die Kontingente hierfür sind noch nicht ausgeschöpft. Für Baden-Württemberg sind daher Zuschläge mit einem Volumen von bis zu 90 MW möglich, in Bayern noch bis zu zwölf Zuschläge.

 

Gebotstermin für die anstehende Ausschreibungsrunde ist der 1. Oktober 2017. Das Höchstgebot beträgt 8,84 Cent/kWh bei einem Ausschreibungsvolumen von 200 MW. Die niedrigsten Gebote erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibung erreicht ist. Es gilt das Gebotspreisverfahren, so dass der Zuschlagswert dem jeweils angebotenen Wert entspricht.

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