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Biogas: Was der neue Höchstgebotswert für Altanlagen bedeutet

Biogasberater Peter Schünemann-Plag von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat analysiert, für welche Biogasanlagen eine Ausschreibung lukrativ ist und wo es jetzt noch Probleme gibt.

Lesezeit: 4 Minuten

Am 24. Februar hat die Bundesnetzagentur die neuen Höchstgebotswerte für Biogasanlagen veröffentlicht. „Auf den ersten Blick ist die Anhebung um 10 % positiv. Aber einige Anlagenbetreiber werden mit deutlichem Unmut reagieren“, erwartet Peter Schünemann-Plag, Biogasexperte bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Seiner Meinung nach betrifft das alle Anlagenbetreiber, die bereits jetzt an der Ausschreibung teilgenommen und einen Zuschlag erhalten haben. Aktuell sind das die Anlagen ab dem Inbetriebnahmedatum im Jahr 2005, die sich ab 2025 um eine zehnjährige Verlängerung beworben haben. „Da ab 2005 deutlich mehr Biogasanlagen ans Netz gegangen sind, ist ab mit deutlich mehr Teilnehmern an der Ausschreibung zu rechnen. Viele haben daher jetzt schon geboten, um sicher einen Zuschlag zu erhalten“, sagt der Berater.

Da die Übergangszeit im EEG 2023 auf fünf Jahre angehoben wurde, könnten jetzt sogar schon Anlagen aus dem Jahr 2008 teilnehmen, die noch fünf Jahre Restlaufzeit im EEG haben.

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Das Problem besteht darin, dass das Gebot – wenngleich jetzt angehoben – eine Gültigkeit für zehn Jahre besitzt. „Wir haben also Anlagen im Bestand, die vollkommen unterschiedliche wirtschaftliche Bedingungen vorfinden. Die Bieter aus dem EEG 2017 mit 16,9 ct, die Bieter aus dem EEG 2021 zuletzt mit 17,9 ct und nun die 2023er mit Erhöhung durch die Bundesnetzagentur mit einem Wert, der vielleicht darüber liegt“, erklärt der Berater.

Problem Südquote

„Da der Mechanismus der Südquote wahrscheinlich greift, haben wir im Norden möglicherweise trotz der Erhöhung des Höchstgebotes große Probleme in der nächsten Ausschreibungsrunde, denn die Mechanismen können zu faktischen Volumenkürzungen führen", sagt er. Hierzu nennt er zwei Beispiele:

  • Wenn der Süden 140 MW, der Norden aber 170 MW bietet, übersteigt das Angebot die ausgeschriebene Menge von 300 MW. Der Süden bekommt max. 50% der Ausschreibungsmenge (hier 140), der Norden ebenfalls max. 50% (hier 150 MW). Es fallen also 10 MW weg, weil die nicht ausgenutzte Menge nicht in den Norden übertragen wird. Falls hingegen der Süden mehr als 50% des Volumens geboten hätte, wären die in der Südquote nicht erfüllten Gebote in den Gebotspool des Nordens gelangt.
  • 300 MW Ausschreibung und die Aufteilung in 75 MW Südgebote und 200 MW Nordgebote (= zusammen 275 MW). Das wäre weniger als die ausgeschriebene Menge. Vergeben werden wegen der „endogenen Mengensteuerung“ davon maximal 80%, also 220 MW (80 MW fehlen schon mal). Der Süden bekommt nun seine 75 MW vollständig durch. Der Norden bekommt von seinen 200 MW nur 110 MW (0,8 x 0,5 x 275). Es fallen also insgesamt 115 MW weg: 25 MW, weil die Gebotsmenge um diesen Wert unterhalb 300 MW liegt, 55 MW wegen der endogenen Mengensteuerung und 35 MW, weil der Süden seinen Anteil nicht vollständig ausnutzt.

„Die Südquote wird für Norddeutschland massive Auswirkungen haben im Ausschreibungsverfahren“, unterstreicht er. Denn während die Anlagen in Süddeutschland mit hoher Wahrscheinlichkeit auch auf Höchstgebotsniveau bezuschlagt werden können, müssen die Nordanlagen von vornherein mit Abstrichen in die Ausschreibung gehen.

Ausschreibungsmenge reicht nicht aus

Zusätzlich würden erste Anlagen mit der angehobenen Ausschreibung mehr vergütet bekommen als über ihren aktuellen EEG-Anspruch. Das könnte das Interesse an der Ausschreibung erhöhen. Allerdings ist das Ausschreibungsvolumen bereits ohne die Gefahr des Volumenverlustes durch die Südquote für alle Anlagen, die in die Verlängerung wollen, zu gering. Zwischen 2005 und 2008 sind rund 1.000 MW Biogasleistung installiert worden, die jetzt vielleicht sogar auf 1.500 MW flexibilisiert wurden. Dazu kommen noch Leistungen aus diesen Jahren hinzu:

  • 2009 = 516 MW
  • 2010 = 398 MW
  • 2011 = 806 MW

Und auch diese sind flexibilisiert (vielleicht 1.000 bis 1.500 MW)

Demgegenüber stehen folgende Ausschreibungsvolumen nach dem EEG:

  • 2023 = 600 MW
  • 2024 = 500 MW
  • 2025 = 400 MW
  • 2026 = 300 MW
  • 2027 = 300 MW

„Wenn alle bieten wollen, reicht die ausgeschriebene Menge nicht aus“, resümiert Schünemann-Plag. Hinzu komme, dass es sich bei der Ausschreibung um „installierte Leistung“ handelt. Mit steigendem Grad der Flexibilisierung wird daher mehr Ausschreibungsvolumen für die gleiche Bemessungsleistung benötigt.

Wenn es in Zukunft wegen der Inflationsentwicklung weitere Anpassungen geben sollte, könnte ein Querdrift einsetzen aller Anlagen, denen dies möglich ist. "Das sind alle Anlagen, die jeweils nur noch eine Restlaufzeit von acht Jahren haben", erwartet er.

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