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Biogas und Holz

Ausschreibung: Neue Höchstwerte für Biogasanlagen und Holzkraftwerke

Der Höchstwert in Ausschreibungen für neue Biomasseanlagen beträgt nun 17,67 ct/kWh, der für bestehende Biomasseanlagen 19,83 ct/kWh.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesnetzagentur hat heute die Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomasseanlagen, die in den kommenden zwölf Monaten durchgeführt werden, festgelegt. Der Höchstwert für neue Biomasseanlagen beträgt nun 17,67 ct/kWh, der für bestehende Biomasseanlagen 19,83 ct/kWh.

„Mit dieser Erhöhung passen wir die Höchstwerte in einem weiteren Ausschreibungssegment an die gestiegenen Kosten an und sorgen so für stabile und verlässliche Bedingungen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

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Anpassungen an gestiegene Erzeugungskosten

Die neue Festlegung gilt für Biomasseanlagen, die über Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. Mit den Anpassungen der Höchstwerte reagiert die Bundesnetzagentur auf gestiegene Kosten von Errichtung und Betrieb der Anlagen, gestiegene Kosten der eingesetzten Substrate sowie auf gestiegene Zinsen bei der Finanzierung von Anlagen.

Bei den Ausschreibungen für Biomasseanlagen nach dem EEG können Gebote sowohl für Förderung von Neuanlagen als auch für eine Weiterförderung von Bestandsanlagen abgegeben werden. Die Festlegung gilt für die Ausschreibungen in den kommenden zwölf Monaten und damit bereits für den heute bekanntgemachten Gebotstermin zum 1. April 2023.

Die Festlegung des Höchstwerts wird im nächsten Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht und kann unter www.bundesnetzagentur.de/ausschreibungen-biomasse abgerufen werden.

Goldschmitt: "Anpassung reicht nicht"

„Die Anhebung Höchstwerte für die Biomasseausschreibungen um 10 % ist ein wichtiger Schritt. Um der Branche neue Perspektiven zu gegeben, ist die Anhebung jedoch zu wenig: Die gestiegenen Erzeugungskosten werden durch die Erhöhung nicht ausreichend gedeckt. Das ist eine Ungleichbehandlung von Biomasseanlagen gegenüber PV und Windenergie", kritisiert Schleswig-Holsteins Energieminister Tobias Goldschmidt.

Es sei deshalb erforderlich, dass mit einer Nachbesserung im EEG auch die Höchstwerte in den Biomasse-Ausschreibungen nach oben angepasst werden können, sonst drohe eine weitere Unterzeichnung der Ausschreibungen. "Und genau das können wir uns in der Energiekrise nicht erlauben: Bioenergie ist eine wichtige Säule für die Energiewende. Sie ist speicherfähig, bringt die Wärmewende voran und kann zum Klimaschutz in der Landwirtschaft beitragen", betont der Minister.

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