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Ausschreibungen: Nur wenig neue Biogas- und Biomethananlagen

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der jüngsten Ausschreibungen für Biomasse- und Biomethananlagen bekanntgegeben. Beide Gebotsrunden waren deutlich unterzeichnet.

Lesezeit: 4 Minuten

Bei einer ausgeschriebenen Menge von 286 MW haben potenzielle Betreiber von Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. September 2022 nur 100 Gebote mit einer Gebotsmenge von 101 MW eingereicht. Dabei entfielen zwölf Gebote mit 23 MW auf Neuanlagen und 88 Gebote im Umfang von 78 MW auf Bestandsanlagen. Elf Gebote mussten aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Nur 69 von 100 Geboten erhalten Zuschlag

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Aufgrund der Unterzeichnung fand die endogene Mengensteuerung (nachträgliche Angebotsverknappung) beim Zuschlagsverfahren Anwendung. Das bedeutet, dass das Zuschlagsvolumen jeweils auf 80 Prozent des Volumens der zugelassenen Gebote für Neu- und Bestandsanlagen gekürzt wurde.

Im Ergebnis konnten 69 Gebote mit einer Zuschlagsmenge von 78 MW einen Zuschlag erlangen. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 14,20 ct/kWh bis 17,96 ct/kWh.

Regional betrachtet gingen fast zwei Drittel der Zuschläge an Gebote mit Standorten in Bayern (25 MW, 25 Zuschläge) und Niedersachsen (20 MW, 19 Zuschläge).

Ausschreibungen für Biomethananlagen

Am 1. Oktober hat die Bundesnetzagentur Zum zweiten Mal eine Ausschreibung für Biomethananlagen durchgeführt. Es handelt sich bei diesen um Biogasanlagen, die ihr Biogas nicht vor Ort erzeugen, sondern an anderer Stelle eingespeistes Biogas zur Stromerzeugung nutzen. Anders als in der ersten Runde durften nur Gebote für Projekte mit erteilter Genehmigung eingereicht werden.

Bei einem ausgeschriebenen Volumen von 152 MW sind lediglich zwei Gebote mit einer Gebotsmenge von 3,5 MW eingegangen. Beide Gebote konnten bezuschlagt werden; die beiden geplanten Anlagen befinden sich in Baden-Württemberg.

BEE fordert mehr Planungssicherheit

Bei Biomasse und Biomethan zeige sich, dass es an Perspektiven für Neuanlagen und den bestehenden Anlagenpark gleichermaßen mangele: „Wir brauchen Biomethan und Biogas dringend, um kurzfristig fehlendes Gas aus Russland zu ersetzen und um mittelfristig Flexibilitäten zum Ausgleich der volatilen Massenträger Wind und Solar zu haben“, sagt Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE). „Nur zwei Bewerbungen für Biomethananlagen zeigen, dass die Planungssicherheit und damit einhergehend eine stabile Investitionsgrundlage fehlt.“ Die im EEG 2023 geplante einseitige Fokussierung auf Spitzenlastkraftwerke werde die Situation noch verschärfen. Dagegen seien Anreize zur Flexibilisierung und ein langfristiges Sicherheitsnetz im EEG nötig. „Sonst drohen Anlagen vom Netz zu gehen“, befürchtet sie.

Starke Kostensteigerungen und Unsicherheiten

„Die starke Unterzeichnung der zweiten Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen unterstreicht erneut die seit Jahren von der Branche kritisierte fehlende Perspektive für einen Weiterbetrieb und mangelnde Anreize für die Flexibilisierung und Biomethan im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)“, betont Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert im Namen der Bioenergieverbände. Starke Kostensteigerungen sowie große Unsicherheiten bezüglich der langfristigen politischen Ausgestaltung seien die bestimmenden Treiber dieser deutlichen Zurückhaltung, während das EEG gleichzeitig kaum noch die Funktion eines Sicherheitsnetzes nach unten erfülle. „Hierüber können auch die momentan guten Strommarkterlöse bei einigen Marktakteuren nicht hinwegtäuschen. Auf Basis der Schwankungen am Strommarkt ist keine langfristige Planung möglich. Die Anschlussperspektiven des Anlagenparks sind nach wie vor akut gefährdet“, kritisiert sie.

Kritik an endogener Mengensteuerung

Nicht nachvollziehbar sei zudem, dass trotz fehlender Beteiligung der Wettbewerb durch die endogene Mengensteuerung zusätzlich verschärft wird und zukunftsfähige Konzepte ausgeschlossen würden.

Die zweite Ausschreibung für Biomethananlagen war so gut wie ungenutzt. Hieran wird sich laut Rostek voraussichtlich auch dann nichts ändern, wenn das Segment ab 2023 auf bis zu 600 MW pro Jahr ausgeweitet wird. Die dann geplante Fokussierung des Einsatzes von Biomethan in Spitzenlastkraftwerken (sogenannten Peakern) bei gleichzeitiger Vernachlässigung der Vor-Ort Verstromung sei ein politischer Irrweg und werde die Situation noch verschärfen. Ihr Credo: „Planungssicherheit können nur kostenangepasste Gebotshöchstwerte und marktgerechte Anreize bieten. Dies gilt es auch bei der Festlegung möglicher Erlösobergrenzen für Biomasseanlagen zu beachten, die gleich einem weiteren Damoklesschwert über der Branche schweben.“

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