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Agrophotovoltaik

Hauk will eigenes Förderregime für Photovoltaik auf Ackerflächen

Die baden-württembergischen Minister für Umwelt und Landwirtschaft fordern den Bund auf, das EEG für Agrophotovoltaik und schwimmende Solaranlagen zu öffnen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bund sollte bei der aktuellen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes dringend nachsteuern, fordern zwei Minister aus Baden-Württemberg: Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, sowie Umweltminister Franz Untersteller. „Wenn wir bei der Energiewende weiter vorankommen möchten, müssen wir unsere Landwirte mitnehmen. Wollen wir die Potenziale der Agro-Photovoltaik voll ausschöpfen, müssen wir hierfür bei der Überarbeitung des EEG ein eigenes Fördersegment schaffen“, sagte Hauk. Der Minister hat sich diesbezüglich gemeinsam mit Franz Untersteller Ende September an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gewendet.

Unterkonstruktion im Sonderkulturanbau ließe sich nutzen

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Ein großes Potenzial sieht Hauk vor allem im Bereich des Sonderkulturanbaus, wie zum Beispiel beim Obst- und Gemüseanbau, da hier verschiedene Synergien zum Tragen kommen. Sonderkulturen werden oft zum Schutz vor Regen, Hagel, Sonnenstrahlung oder Vogelfraß abgedeckt. Im Rahmen der Agro-Photovoltaik können Unterkonstruktionen für die Schutzeinrichtung der Kulturen simultan für die Aufständerung der Photovoltaik-Module verwendet werden. „Mit geeigneten Konstruktionen ist sogar eine proaktive Steuerung des Mikroklimas und des Wasserhaushaltes möglich“, erklärte Hauk. Ein Ausbau der Photovoltaikkapazitäten wäre in Kombination mit Sonderkulturen im Grunde flächenneutral möglich, da keine zusätzliche Fläche beansprucht würde. Allerdings stecke die Agro-Photovoltaik noch in einem sehr frühen Entwicklungsstadium.

Großes Potenzial für Solarstromanlagen auf Seen

Neben der Agrophotovoltaik kann auch die schwimmende Photovoltaik dazu beitragen, ohne Flächenverbrauch mehr Solarstrom zu erzeugen. „Aber um diese Potenziale auch gewinnbringend für die Energiewende nutzen zu können, ist es dringend erforderlich, dass der EEG-Entwurf mit Förderanreizen so angepasst wird, damit wir von der Bundesregierung nicht ausgebremst werden. Mit schwimmender PV können wir im Land beispielsweise bis zu 120 Megawatt Leistung aus Sonnenenergie zusätzlich produzieren, was 1 bis 2 Prozent der in Baden-Württemberg betriebenen PV-Leistung entspricht“, rechnet Untersteller vor.

Um den Ausbau der Agro-Photovoltaik und der schwimmenden PV-Anlagen wirkungsvoll anzustoßen, sehen beide Minister beim vorliegenden EEG-Entwurf in mehreren Punkten dringenden Anpassungsbedarf. Zum derzeitigen Stand ist eine gesonderte Regelung für Agro-Photovoltaik im Gesetz nicht vorgesehen. Sie muss daher direkt mit den schon am Markt etablierten Freiflächensolaranlagen konkurrieren. In den von der Bundesnetzagentur praktizierten Ausschreibungsverfahren hätten Agrophotovoltaik-Anlagen dementsprechend praktisch keine Chance auf einen Zuschlag.

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