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Verteilung der Gewerbesteuer

Koalition einigt sich auf gerechtere Steuerverteilung bei Windkraftanlagen

Die Gewerbesteuer soll sich stärker an der installierten Leistung orientieren. Das soll der Standortgemeinde mehr Geld bescheren.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Koalitionspartner von CDU/CSU und SPD haben am vergangenen Freitag (26. März) eine Änderung bei der Gewerbesteuer für Windparks vereinbart. Bisher erhalten die Standortkommunen der Solar- und Windkraftanlagen vergleichsweise wenig aus dem Gewerbesteueraufkommen der Erzeuger erneuerbarer Energien. Dies liegt insbesondere daran, dass der Aufteilungsmaßstab zwischen Standort- und Ansässigkeitskommune auf dem so genannten Sachanlagevermögen beruht. Dieses ist in der Standortkommune vergleichsweise gering zur Ansässigkeitskommune des Energieerzeugers.

Mehr Gewicht bei der installierten Leistung

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„Zukünftig soll sich der Zerlegungsmaßstab hin zur installierten Leistung ändern. Dieser Maßstab sorgt für eine hohe Planungssicherheit bei den Erzeugern, aber vor allem auch bei den Standortkommunen“, erwartet der zuständige Berichterstatter Sebastian Brehm (CDU/CSU).

Zudem will die Koalition die Bedeutung der Lohnsummen bei der Aufteilung des Gewerbesteueraufkommens aus der Erzeugung erneuerbarer Energien senken und gleichzeitig den neuen Maßstab der installierten Leistung stärken. „Ein Windrad oder eine Solaranlage braucht kaum Personal. Dieses ist typischerweise beim Sitz des Energieerzeugers beschäftigt und nicht in der Standortkommune. Auch durch diese Änderung werden Standortkommunen stärker als bisher am Gewerbesteueraufkommen beteiligt“, sagt Brehm. „Wir erwarten, dass erneuerbare Energie-Projekte aufgrund der erhöhten Akzeptanz in den Standortkommunen nun schneller genehmigt werden.“

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