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„KWK-Gesetz macht BHKW wieder attraktiver“

Der BHKW-Hersteller 2G sieht das neue Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz positiv. Es stärke u.a. die Eigenversorgung von Betrieben.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) bietet neue Möglichkeiten, den Anteil der KWK-Anlagen an der Elektrizitäts- und Wärmeversorgung zu steigern. So beurteilt der nordrhein-westfälische Anlagenhersteller 2Gaus Heek das Anfang des Jahres in Kraft getretene Gesetz. Es spiegele  einen Paradigmenwechsel der Bundesregierung zum Strommarkt 2.0 wider, bei dem hohe Anteile von erneuerbaren Energien die Stromversorgung sicher, kostengünstig und umweltverträglich gewährleisten sollen. Dazu würden u.a. Regelleistungsmärkte weiterentwickelt.  


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Das KWKG stärke die Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz über erhöhte Vergütungssätze (abhängig von der jeweiligen Leistungsklasse) und führe ab 2016 bei Anlagen ab 100 kW die verpflichtende Direktvermarktung ein. Beide Instrumente werden nach Ansicht von 2G dazu beitragen, KWK-Anlagen über Energieversorgungsunternehmen (EVU) und Stadtwerke stärker in den bedarfsorientierten Strommarkt zu integrieren. 


Zudem biete das novellierte KWKG auch wieder wirtschaftliche Chancen für Energiedienstleistungsunternehmen (Contractoren), die den mit den KWK-Kraftwerken erzeugten Strom zur Versorgung von Gewerbegebieten oder Mietshäusern z.B. in geschlossene Verteilernetze liefern und nicht in Netze der öffentlichen Versorgung einspeisen. Solche Anlagen erhielten einen eigenen KWK-Zuschuss für die Objektversorgung sowie bei Einspeisung in öffentliche Netz die entsprechenden KWK-Zuschüsse, sofern auf den von ihnen erzeugten KWK-Strom die volle EEG-Umlage entrichtet werde. Kleinere KWK-Anlagen bis zu 50 KW werden bis zu 60.000 Vollbenutzungsstunden ohne Laufzeitbegrenzung gefördert.


Wermutstropfen der KWKG-Novelle bleibt laut 2G die Kürzung der Vergütung für selbst genutzten Strom aus eigenen KWK-Anlagen. Dieser fällt in den unteren Leistungsklassen bis 100 kW um rund ein Viertel geringer aus, für neue Anlagen über 100 KW elektrischer Leistung entfällt der KWK-Zuschlag ganz. Für ab 1. August 2014 bestellte KWK-Anlagen zur Eigenversorgung ist bis Ende 2017 weiterhin eine anteilige EEG-Umlage (2016: 35 %, 2017: 40 %) zu zahlen.


Trotzdem bleibe die hocheffiziente, gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme auch mit dem novellierten KWKG eine attraktive Alternative für die dezentrale Standortversorgung für Industrie- und Gewerbebetriebe sowie die Wohnungswirtschaft. Denn EEG-Umlage und Netzentgelte würden absehbar weiter steigen, so dass die Kosten für Eigenstrom deutlich unter den Netzstrombezugskosten liegen könnten. In Verbindung mit Wärmenutzkonzepten für den jeweiligen Standort blieben Investitionen in gasbetriebene KWK-Kraftwerke mit relativ kurzen Amortisationszeiten sehr wirtschaftlich.

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