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Groß Haßlow

Nach Turbinenhausabsturz entbrennt Diskussion um TÜV-Prüfung für Windräder

Wieder ist ein Windrad auseinandergebrochen. Ursache soll unterlassene Wartung durch den Betreiber sein. Jetzt diskutiert die Branche über eine TÜV-Pflicht und wer die Betreiber überprüft.

Lesezeit: 3 Minuten

Vergangene Woche Freitag war im Windpark Groß Haßlow bei Wittstock (Ostprignitz-Ruppin) die obere Hälfte eines etwa 70 m hohen Windrads abgestürzt (zum RBB-Video). Statt durch eine Windböe, wie zunächst von der Polizei vermutet, könnte die Ursache tatsächlich in mangelnder Wartung der Windkraftanlage durch den Betreiber liegen.

Diesen schweren Vorwurf hat jetzt eine regionale Wartungsfirma gegenüber Antenne Brandenburg und RBB erhoben. So soll der Besitzer seit 2012 keine regelmäßigen Prüfungen mehr durchgeführt haben. Letztes Jahr seien etwa nur fünf der insgesamt zehn Anlagen des Windparks überprüft worden - das abgestürzte Windrad war nicht dabei, so die Wartungsfirma. Diese sieht als Absturzursache die Rotorblätter, die „erhebliche Herstellungsmängel“ aufgewiesen hätten. Vor allem die Verklebung würde sich nach einiger Zeit lösen.

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Gegenüber dem Sender RBB wies der Betreiber die Vorwürfe zurück. Die Anlagen in Groß Haßlow würden alle vier Monate überprüft. Ursache für den Absturz der Rotorblätter und der Windradgondel seien vielmehr Schrauben gewesen, die sich abgenutzt hätten und abgebrochen waren. Derzeit würden alle weiteren Windkraftanlagen vor Ort per Ultraschall untersucht. Ein Ergebnis soll kommende Woche vorliegen, sagte der Betreiber Antenne Brandenburg.

Bei Betreibern und Kommunen in der Region soll unterdessen die Sorge wachsen, dass dies häufiger vorkommen könnte, zumal erst im September 2019 ein 70 m Windrad bei Lucken (Kreis Dahme-Spreewald) in mehrere Teile zerbrochen war. Forderungen nach einem Tüv für Windräder werden laut. Ein CDU-Politiker sagte im RBB, dass es in Zukunft Anlagen mit über 200 m Höhe gebe, die enormen Belastungen ausgesetzt seien. Daher müssten die aktuellen Vorfälle Konsequenzen haben. Auch er kritisiert, dass es für die Windräder selbst keine TÜV-Pflicht gibt.

Der Bundesverbande Windenergie spricht von ungefähr zehn Unfällen pro Jahr, was bei 30.000 Windkraftanlagen sehr wenig sei. Für einen Windrad-TÜV sehe man keinen Grund. Der Verband habe vielmehr den Eindruck, dass der TÜV neue Geschäftsfelder sucht. Die Rede ist von „übertriebener Panikmache“. Es gebe doch alle zwei bis vier Jahre in der Betriebsphase eine umfangreiche Prüfung. Dabei werde der Anlagenzustand durch anerkannte Sachverständige im Hinblick auf Sicherheit und ordnungsgemäße Wartung untersucht. Turnusgemäß würden zudem Steuerelemente, Rotorblätter, Triebstrang und alle weiteren sicherheitsrelevanten Verschleißteile geprüft.

Der Bundesverband Windenergie fragt jedoch, wer denn überprüft, ob die regelmäßigen Kontrollen auch durchgeführt werden? Die Dokumentationspflicht liege ja beim Eigentümer, die Überprüfungspflicht jedoch bei den kommunalen Behörden. Die aber seien mit dieser Aufgabe überfordert. Eine mangelhafte Instandhaltung durch den Eigentümer sei also möglich, da die vorgesehenen turnusmäßigen Wartungen nicht wirklich überprüft werden können. Einen Grund strengere Regeln einzuführen, sieht der Verband trotzdem nicht.

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