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Redispatch 2.0 verschwendet wertvolles Biogas

Während mit erheblichem finanziellen Aufwand fossiles Erdgas importiert werden muss, werden Biogasanlagen vom Netz genommen, die umliegende Ortschaften mit Wärme versorgen könnten.

Lesezeit: 2 Minuten

Seit Sonntagabend sind wiederholt eine Vielzahl an Erneuerbaren-Energien-Anlagen in Niedersachsen aufgrund von Netzengpässen abgeregelt und produzieren keinen Strom, obwohl sie es könnten. Mit Stand 31. Januar 2023, 12:30 Uhr, waren mehr als 5.500 EE-Anlagen in Niedersachsen vom „Redispatch 2.0“ genannten Prozess betroffen.

Dies tritt häufig dann auf, wenn eine hohe Einspeisung aus Windenergie in Norddeutschland auf zu geringe Leitungs- und Speicherkapazitäten stößt. In diesen Zeiten werden, trotz eines Einspeisevorrangs, insbesondere Erneuerbare-Anlagen abgeregelt, also Windräder aus dem Wind gedreht oder die Motoren von Biogasanlagen abgeschaltet.

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Abregelungen ohne Ankündigungen

Zumeist sind es insbesondere Erneuerbare Energien-Anlagen, die sich im Vergleich zu konventionellen Großkraftwerken schnell regeln lassen und somit zeitnah zu einer Entlastung des Netzes beitragen können. Diese Abregelungen erfolgen ohne Ankündigungen und häufig über mehrere Tage. In dieser Zeit wird also aufgrund des mangelnden Netzausbaus in Richtung der südlichen Bundesländer in großen Mengen grüner Strom eben nicht produziert. Im ganzen Jahr 2021 belief sich diese „verlorene“ Menge nachhaltiger Stromerzeugung auf 2.643 Gigawattstunden.

Abregelung von Biogasanlagen kritisch

Aus der Abregelung von Biogasanlagen ergibt sich ein besonderes Problem. „Diese Anlagen können zwar für eine gewisse Zeit das produzierte Gas speichern. Viele Biogasanlagen versorgen allerdings Wärmenetze und heizen damit im Winter die angeschlossenen Häuser“, sagt Joost Kuhlenkamp, LEE-Referent für Bioenergie und Wärme. Wenn nun eine unangekündigte, sofortige Abregelung erfolgt, muss die Wärmeversorgung der Häuser weiterhin gesichert werden. „Biogasanlagen mit Wärmenetzen haben eine Sonderstellung inne und sollten erst nachrangig oder nur bis zu einem gesicherten Anteil abgeregelt werden. Dies fordern wir als Verband seit vielen Jahren“, so Kuhlenkamp weiter.

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