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PPA-Vertrag für Windstrom

Statkraft beliefert Deutsche Bahn mit subventionsfreiem Windstrom aus Deutschland

Der Stromliefervertrag (PPA) sichert den wirtschaftlichen Weiterbetrieb von rund 70 Windenergieanlagen ohne staatliche Förderung.

Lesezeit: 2 Minuten

Statkraft und die Deutsche Bahn haben einen Stromliefervertrag (PPA) unterzeichnet. Statkraft, nach eigenen Angaben Europas größter Erzeuger erneuerbarer Energie, liefert für die Dauer eines Jahres Grünstrom aus deutschen Onshore-Windenergieanlagen, die keine EEG-Förderung mehr erhalten.

Der Grünstrom stammt aus einem Portfolio von Windenergieanlagen, mit denen Statkraft einen Abnahmevertrag für die Zeit nach Ablauf der EEG-Förderung abgeschlossen hat. Der Vertrag mit der Deutschen Bahn umfasst dabei einer voraussichtlichen Erzeugung von fast 40.000 MWh und sichert den wirtschaftlichen Weiterbetrieb der Anlagen.

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Grünstrom wichtig für Industrie

Mit dem 31. Dezember 2020 lief für die ersten Windenergieanlagen in Deutschland nach 20 Jahren die Förderung durch das Erneuerbare-Energie-Gesetz aus. Das PPA zwischen Statkraft und der Deutschen Bahn soll nicht nur den wirtschaftlichen Weiterbetrieb von rund 70 Windenergieanlagen ohne staatliche Förderung sichern, sondern unterstützt darüber hinaus durch die Nutzung des Grünstroms die Nachhaltigkeitsambitionen der Deutschen Bahn.

„Die Vereinbarung mit der Deutschen Bahn beweist, dass Erneuerbare-Energie-Anlagen, deren Förderung ausgelaufen ist, eine wichtige Rolle bei der Dekarbonisierung der Industrie spielen. Anders als die im EEG 2021 beschlossene Anschlussförderung ermöglichen PPA sowohl eine langfristige Preisgarantie als auch die Vermarktung des grünen Mehrwerts“, sagt Patrick Koch, Leiter des Kundengeschäfts bei Statkraft in Deutschland.

Statkraft liefert in diesem konkreten Fall den Grünstrom für ein Jahr an die Deutsche Bahn, während der Betreiber gleichzeitig eine mehrjährige Preissicherheit erhält.

Anschlussförderung contra PPA

Die Bundesregierung hat im Rahmen der EEG-Reform zum Jahresende 2020 eine Übergangslösung für ausgeförderte Windenergieanlagen bis 2022 geschaffen. PPA hingegen stellen eine marktbasierte Alternative zur staatlichen Übergangslösung dar. Den Betreibern der existierenden Windenergieanlagen wird eine langfristige Preissicherheit garantiert. Der Grünstrom aus diesen Anlagen kann erstmals zur Versorgung von Industrie und Gewerbe genutzt werden.

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